Branchenmeldungen 01.12.2021
BGW informiert über ergänzende Regelung zum Atemschutz
Auch wenn die Impfmöglichkeiten einen Meilenstein in der Pandemiebekämpfung bedeuten, sind weiterhin Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Ärztinnen und Ärzte der Humanmedizin und Zahnmedizin sind während der Corona-Pandemie stark gefordert. Sie tragen stets besondere Verantwortung, wenn es darum geht, ihre Beschäftigten sowie Patientinnen und Patienten zu Impfungen und Infektionsschutz aufzuklären und zu beraten. Um die Risiken weiter zu reduzieren und damit sich beim Arbeiten in den Praxen niemand ansteckt, hat die BGW einen Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen entwickelt.Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat aufgrund der aktuellen Pandemielage die angefügte „Ergänzende Regelung zum Atemschutz“ erstellt, die Punkt 15 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für ärztliche und zahnärztliche Praxen zuzuordnen und bis auf Weiteres umzusetzen ist.
- Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
- Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
Die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der BGW werden aktuell an die rechtlichen Vorgaben angepasst. Die zu überarbeitende Version finden Leser hier.
Ergänzende Regelung zum Atemschutz für alle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der BGW