Branchenmeldungen 26.11.2021
Tägliche Testung für immunisierte Beschäftigte aufgehoben
Im Nachgang des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Donnerstag bis zur geforderten Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht für immunisierte Beschäftigte nach § 28b Absatz 2 aufgehoben. Damit entfällt die dort geforderte tägliche Testpflicht für die immunisierten Beschäftigten.
Zur Meldung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSGNachdem die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im letzten Newsletter (43/21) auf die Aussetzung der Testpflichten nach § 28b Absatz 2 IfSG für die immunisierten Beschäftigten durch das Schreiben von Ministerin Drese hingewiesen hat, haben sich weitere Fragen ergeben, da das Schreiben unterschiedlich interpretiert werden kann. |