Branchenmeldungen 26.11.2021

Tägliche Testung für immunisierte Beschäftigte aufgehoben

Tägliche Testung für immunisierte Beschäftigte aufgehoben

Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com

Im Nachgang des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Donnerstag bis zur geforderten Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht für immunisierte Beschäftigte nach § 28b Absatz 2 aufgehoben. Damit entfällt die dort geforderte tägliche Testpflicht für die immunisierten Beschäftigten. 

Zur Meldung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG

Nachdem die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im letzten Newsletter (43/21) auf die Aussetzung der Testpflichten nach § 28b Absatz 2 IfSG für die immunisierten Beschäftigten durch das Schreiben von Ministerin Drese hingewiesen hat, haben sich weitere Fragen ergeben, da das Schreiben unterschiedlich interpretiert werden kann.
Das betrifft insbesondere die Frage, ob immunisierte Beschäftigte fortan zweimal in der Woche getestet werden müssen oder eine Testung ggf. gänzlich entfallen kann. Auch ist dem Schreiben nicht eindeutig zu entnehmen, ob das von der Ministerin genannte Aussetzen der Dokumentations- und Berichtspflichten ausschließlich für die Daten der immunisierten Beschäftigten gilt oder ob ebenfalls die nicht immunisierten Beschäftigten, Besucher und Patienten hier eingeschlossen sind. Zur Klärung der offenen Fragen befindet sich die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Austausch mit dem Gesundheitsministerium. Sobald man verbindliche Informationen dazu habe, teile man  dies mit. Bis dahin wird empfohlen, auch in Anbetracht der Dynamik der Infektionszahlen, immunisierte Beschäftigte zweimal wöchentlich zu testen.

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper