Branchenmeldungen 18.07.2014
Biss auf Schrotkugel: Polizistin verklagt Bayern wegen kaputter Zähne
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Weihnachtsfeiern sind in der Regel sehr ausgelassen. Man sitzt in geselliger Runde und genießt ein leckeres Essen, das vom Arbeitgeber selbstverständlich großzügig spendiert wird. Doch ebendies war aktuell Grundlage eines Gerichtsstreits zwischen einer Dachauer Polizistin und dem Freistaat Bayern.
Bei der Weihnachtsfeier ihrer Dienststelle musste eine 35-jährige Polizistin ganz neue Erfahrungen mit Schusswaffen machen. Die junge Frau hatte sich beim Essen mit ihren Kollegen ein Wildgericht bestellt. Als sie das Fleisch kaute, biss sie auf eine Schrotkugel, mit der das Tier erlegt worden war.
Leider war der Biss so herzhaft, dass die harte Kugel bei der Beamtin zu Absplitterungen an den Zähnen 27, 38 und 36 führte. Die Zähne ließ sie wenig später beim Zahnarzt reparieren. Die Rechnung dafür sollte ihr Arbeitgeber begleichen, da es sich ihrer Meinung nach um einen Dienstunfall handelte. Ihr Arbeitgeber, das Bundesland Bayern, aber weigerte sich, da das Essen bei einer Weihnachtsfeier „eigenwirtschaftlich“ und damit auf eigene Verantwortung geschehe. Gegen diese Entscheidung reichte die Polizistin Klage beim Verwaltungsgericht ein und bekam nun Recht.
Eigentlich bestehe beim Essen kein Versicherungsschutz, allerdings sei die Teilnahme an der Feier eine dienstliche Aufgabe gewesen, begründete die Vorsitzende Richterin Rosa Schaffrath die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht wies den Freistaat an, „die Folgen der Absplitterung der Zähne als Dienstunfall anzuerkennen“ und die Zahnarztkosten entsprechend zu tragen.
Quelle: abendzeitung-muenchen.de, tz.de