Branchenmeldungen 06.08.2025

Blaues Licht unterstützt Patientensicherheit in der Zahnaufhellung

PHILIPS – Die sechs Bleaching-Botschaften des Formats „Redaktion meets Wissenschaft“ machen den Fachkreisen aktuelle Forschungsergebnisse und klinische Erkenntnisse zugänglich. Dabei erläutern ergänzende Interpretationen der Wissenschaftler wichtige Zusammenhänge und Praxislösungen.

Blaues Licht unterstützt Patientensicherheit in der Zahnaufhellung

Foto: Philips GmbH

Sechs Prozent …

Die Experten vertreten die Meinung, dass die Begrenzung der Per­oxidkonzentration auf maximal sechs Prozent eine sichere und wirksame Zahnaufhellung ermöglicht, indem Nebenwirkungen ­ wie Überempfindlichkeit und Schäden an Zahnhartsubstanz und Weichgewebe, inklusive der Pulpa, minimiert oder faktisch ausgeschlossen werden.

Dass diese Meinung aber nicht zwangsweise eine weniger effek­tive Aufhellung bedeutet, zeigt die Kombination mit der Bleaching- Botschaft #5. Diese lautet: Intensives blaues Licht steigert die Wirksamkeit. Studien zeigen, dass intensives blaues Licht die Wirkung von niedrig konzentriertem Peroxid (zum Beispiel sechs Prozent Wasserstoffperoxid) verbessert, wodurch sichere und schnelle Ergebnisse erzielt werden können.

Botschaft#5 Intensives blaues Licht steigert die Wirksamkeit

Studien zeigen, dass intensives blaues Licht die Wirkung von niedrig konzentriertem Peroxid (z. B. 6 Prozent) verbessert, wodurch sichere und schnelle Ergebnisse erzielt werden können.

Review-basierte Einschätzung

Diese wissenschaftliche Einschätzung stützt sich unter anderem auf das systematische Review von Li-Bang Hea et al. (2012).1 Die Autoren zeigen darin: Die Kom­bination von Lichtaktivierung mit niedrigeren Kon­zentrationen liefert wissenschaftlich belegte Vorteile. Die Studienergebnisse weisen darauf hin, dass Licht in diesem Fall die Wirksamkeit des Aufhellungsprozesses gezielt unterstützen und zu schnelleren Ergeb­-nissen beitragen kann.

Patientenschutz oberste Priorität

Anlass für die intensive Diskussion um die lichtaktivierte Zahnaufhellung war die sehr unterschiedliche Aus­legung der seit Mai 2021 geltenden europäischen Medical Device Regulation (MDR). Während einige ­Hersteller noch Produkte mit hochkonzentriertem Wasserstoffperoxid (H₂O₂) anbieten, orientieren sich andere an den rechtlichen Vorgaben, die insbesondere den Patientenschutz in den Vordergrund stellen.

Produkte mit maximal sechs Prozent Wasserstoffper­oxid orientieren sich an der heutigen Obergrenze ge­-mäß EU-Regulierung. „Mit der europäischen Entscheidung im Jahr 2017, die Zahnaufhellung nicht mehr in die MDR aufzunehmen, endete die Ära von Bleaching-­Produkten mit mehr als sechs Prozent, wie sie noch im früheren Medizinproduktegesetz geregelt war. Diese Entscheidung ist konsequent, da der Patientenschutz oberste Priorität genießt – und weil es Produktkonzepte gibt, die auch mit sechs Prozent überzeugende Auf­hellungsergebnisse liefern. Der systematische Review von Li-Bang Hea et al. zeigt, dass Lichtaktivierung bei geringeren Peroxidkonzentrationen funktioniert und uns gleichzeitig ermöglicht, eine Zahnaufhellung ohne unnötige Risiken für unsere Patienten erfolgreich durchzuführen“, ergänzt Prof. Michael Noack, ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Zahnerhaltung und Paro­dontologie der Uniklinik zu Köln.

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis


Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft erschienen.

Seit mehr als 30 Jahren ist die ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis das Wirtschaftsmagazin für den Zahnarzt. Als GeneralInterest-Titel deckt die ZWP das gesamte Spektrum der erfolgreichen Praxisführung ab. Mit zwölf Ausgaben pro Jahr (zwei Doppelausgaben) und einer Auflage von 40.800 Exemplaren zählt sie zu den frequenz- und auflagenstärksten Titeln und gehört zweifellos zu den am meisten beachteten Informationsquellen im Dentalmarkt.

1 The effects of light on bleaching and tooth sensitivity during in-office vital bleaching: A systematic review and meta-analysis He et al., journal of dentistry 40 (2012) 644–653.

Dieser Beitrag stammt von dem Anbieter und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
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