Branchenmeldungen 22.05.2025

Den Patientenschutz priorisieren – auch bei der Zahnaufhellung

PHILIPS – Das Expertenformat „Redaktion meets Wissenschaft“ intensiviert den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Auf diesem Weg sollen aktuelle Forschungsergebnisse und klinische Erkenntnisse den Fachkreisen zugänglich gemacht werden.

Den Patientenschutz priorisieren – auch bei der Zahnaufhellung

Foto: Lumeez23/peopleimages.com – stock.adobe.com

Außerdem werden politische Entscheidungen eingeordnet und mit wissenschaftlichen Informationen abgeglichen. Praxisrelevante Empfehlungen lassen sich ableiten. Auf Einladung von Philips befassten sich namhafte Wissenschaftler aus verschiedenen europäischen Ländern mit dem Thema Zahnaufhellung. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Studien und klinischer Erfahrungen formulierten die Wissenschaftler, zu denen aus Deutschland Julia Haas, DH, M.A., Dr. med. dent. Stefanie Jacob, M.Sc. und Prof. Dr. Michael J. Noack gehörten, sechs Botschaften. Die ersten beiden Botschaften wurden in der ZWP 3/25 und ZWP 4/25 erläutert, weitere Botschaften folgen in kommenden Ausgaben.

Botschaft#3 lautet: Hersteller sind in der Verantwortung

Hersteller sollten sich an die EU-Richtlinien halten, um eine sichere Anwendung von Zahn­aufhellungsprodukten zu gewährleisten.

Herr Prof. Noack, wie schätzen Sie aktuelle rechtliche Lage zur Zahnaufhellung ein?

Oftmals werden europäische Entscheidungen als zu detailliert oder als Eingriff in nationale Belange wahrgenommen. Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Zahnaufhel­lung wird von verschiedenen Herstellern unterschiedlich interpretiert. Als Wissenschaftler benötige ich keine politische Norm, um den Nutzen und das Risiko von Medizinprodukten zu bewerten. Aus rein fachlicher Sicht bringt die Verwendung von Wasserstoffperoxid in Konzentration von sechs Prozent erheb­liche Vorteile in Hinsicht auf die Patientensicherheit und den Patientenkomfort mit sich. Der wissen­schaftliche Kenntnisstand hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren signifikant weiterentwickelt. Letztendlich steht der Patientenschutz über allen anderen Kriterien. Insofern reflektiert die EU-­Gesetzgebung diese medizi­nische Einschätzung.

Reichen sechs Prozent Wasserstoffperoxid überhaupt aus, um ein zufriedenstellendes Aufhellungsergebnis zu erzielen?

Neue Forschungsergebnisse von Gottenbos et al. (2021) zeigen, dass einige Farbstoffmoleküle durch Wasserstoffperoxid allein aufgehellt werden können, während andere nur durch Licht oder die Kombination aus diesem und Wasserstoffperoxid erreicht werden.1 Verfahren, die beide Methoden kombinieren, bieten dem­- nach die besten Vo­raussetzungen, um Verfärbungen effektiv zu beseitigen. Wir alle kennen den aufhellenden Effekt von Licht beispielsweise von Gartenmöbeln. Für ein optimales Ergebnis ist der Einsatz einer Lichtquelle, die hochintensives, blaues Licht abgibt, somit unerlässlich. In Kombination mit Licht sind jedoch sechsprozentige Peroxidkonzentrationen durchaus ausreichend.

Welches Vorgehensmodell würden Sie für die zah­n­ärztliche Praxis empfehlen?

Zum Schutz unserer Patienten sind die EU-Vorgaben und die Herstellerangaben selbstverständlich zu berücksichtigen. Die finale Entscheidung über die Unbedenklichkeit der Behandlung muss jedoch vom Praxisteam getroffen wer­den. Daher rate ich ab von der generellen Anwendung von Peroxidprodukten über sechs Prozent zur vollständigen Aufhellung vitaler Zähne. Bei Parodontitispatienten ist besondere Vorsicht geboten, um den Kontakt der Peroxide mit den Weichgeweben zu vermeiden. Für eine schonende und gleichzeitig überzeugende Zahn­aufhellung, die auch die Patientenmotivation fördert, stellen Kombinationen aus Licht und niedrigkonzentrierten Peroxiden die Methode der Wahl dar.

1 Gottenbos B, de Witz C, Heintzmann S, Born M, Hotzl S. Insights into blue light accelerated tooth whitening. Heliyon. 2021;7(2):e05913

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis


Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft erschienen.

Seit mehr als 29 Jahren ist die ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis das Wirtschaftsmagazin für den Zahnarzt. Als GeneralInterest-Titel deckt die ZWP das gesamte Spektrum der erfolgreichen Praxisführung ab. Mit zwölf Ausgaben pro Jahr (zwei Doppelausgaben) und einer Auflage von 40.800 Exemplaren zählt sie zu den frequenz- und auflagenstärksten Titeln und gehört zweifellos zu den am meisten beachteten Informationsquellen im Dentalmarkt.

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