Branchenmeldungen 22.05.2025
Den Patientenschutz priorisieren – auch bei der Zahnaufhellung
Außerdem werden politische Entscheidungen eingeordnet und mit wissenschaftlichen Informationen abgeglichen. Praxisrelevante Empfehlungen lassen sich ableiten. Auf Einladung von Philips befassten sich namhafte Wissenschaftler aus verschiedenen europäischen Ländern mit dem Thema Zahnaufhellung. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Studien und klinischer Erfahrungen formulierten die Wissenschaftler, zu denen aus Deutschland Julia Haas, DH, M.A., Dr. med. dent. Stefanie Jacob, M.Sc. und Prof. Dr. Michael J. Noack gehörten, sechs Botschaften. Die ersten beiden Botschaften wurden in der ZWP 3/25 und ZWP 4/25 erläutert, weitere Botschaften folgen in kommenden Ausgaben.
Botschaft#3 lautet: Hersteller sind in der Verantwortung
Hersteller sollten sich an die EU-Richtlinien halten, um eine sichere Anwendung von Zahnaufhellungsprodukten zu gewährleisten.
Herr Prof. Noack, wie schätzen Sie aktuelle rechtliche Lage zur Zahnaufhellung ein?
Oftmals werden europäische Entscheidungen als zu detailliert oder als Eingriff in nationale Belange wahrgenommen. Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Zahnaufhellung wird von verschiedenen Herstellern unterschiedlich interpretiert. Als Wissenschaftler benötige ich keine politische Norm, um den Nutzen und das Risiko von Medizinprodukten zu bewerten. Aus rein fachlicher Sicht bringt die Verwendung von Wasserstoffperoxid in Konzentration von sechs Prozent erhebliche Vorteile in Hinsicht auf die Patientensicherheit und den Patientenkomfort mit sich. Der wissenschaftliche Kenntnisstand hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren signifikant weiterentwickelt. Letztendlich steht der Patientenschutz über allen anderen Kriterien. Insofern reflektiert die EU-Gesetzgebung diese medizinische Einschätzung.
Reichen sechs Prozent Wasserstoffperoxid überhaupt aus, um ein zufriedenstellendes Aufhellungsergebnis zu erzielen?
Neue Forschungsergebnisse von Gottenbos et al. (2021) zeigen, dass einige Farbstoffmoleküle durch Wasserstoffperoxid allein aufgehellt werden können, während andere nur durch Licht oder die Kombination aus diesem und Wasserstoffperoxid erreicht werden.1 Verfahren, die beide Methoden kombinieren, bieten dem- nach die besten Voraussetzungen, um Verfärbungen effektiv zu beseitigen. Wir alle kennen den aufhellenden Effekt von Licht beispielsweise von Gartenmöbeln. Für ein optimales Ergebnis ist der Einsatz einer Lichtquelle, die hochintensives, blaues Licht abgibt, somit unerlässlich. In Kombination mit Licht sind jedoch sechsprozentige Peroxidkonzentrationen durchaus ausreichend.
Welches Vorgehensmodell würden Sie für die zahnärztliche Praxis empfehlen?
Zum Schutz unserer Patienten sind die EU-Vorgaben und die Herstellerangaben selbstverständlich zu berücksichtigen. Die finale Entscheidung über die Unbedenklichkeit der Behandlung muss jedoch vom Praxisteam getroffen werden. Daher rate ich ab von der generellen Anwendung von Peroxidprodukten über sechs Prozent zur vollständigen Aufhellung vitaler Zähne. Bei Parodontitispatienten ist besondere Vorsicht geboten, um den Kontakt der Peroxide mit den Weichgeweben zu vermeiden. Für eine schonende und gleichzeitig überzeugende Zahnaufhellung, die auch die Patientenmotivation fördert, stellen Kombinationen aus Licht und niedrigkonzentrierten Peroxiden die Methode der Wahl dar.
1 Gottenbos B, de Witz C, Heintzmann S, Born M, Hotzl S. Insights into blue light accelerated tooth whitening. Heliyon. 2021;7(2):e05913