Branchenmeldungen 22.07.2025
Bevorzugte Behandlungsform: Professionelle Zahnaufhellung in der ZAP
Außerdem liefern Wissenschaftler ergänzende Interpretationen. In der vergangenen ZWP 5/25 äußerte sich Prof. Dr. Michael Noack zur Bleaching-Anwendung von Wasserstoffperoxid in einer Konzentration von sechs Prozent. Laut Noack bringt aus rein fachlicher Sicht die Verwendung von Wasserstoffperoxid in dieser Konzentration erhebliche Vorteile in Hinsicht auf die Patientensicherheit und den Patientenkomfort mit sich. Damit unterstreicht Noack die Bedeutung der Patientensicherheit, die auch im Zusammenhang mit der Zahnaufhellung stets gewährleistet sein sollte. Zur vierten Bleaching-Botschaft nimmt DH Julia Haas – neu in den Vorstand des Berufsverbands der Dentalhygienikerinnen (BDDH) gewählt – Stellung.
Botschaft#4 Aufsicht durch Fachpersonal ist unerlässlich
Unabhängig von der gewählten Methode sollte die Zahnaufhellung unter zahnmedizinischer Aufsicht erfolgen. Die bevorzugte Behandlungsform ist die professionelle Aufhellung in der Zahnarztpraxis. Sie gewährleistet die höchste Sicherheit während der Anwendung und ist gleichzeitig die zeiteffizienteste Lösung für Patienten. Bei Take Home-Anwendungen muss mindestens die Erstanwendung in der Zahnarztpraxis erfolgen.
Frau Haas, warum spricht sich das internationale Gremium für eine Zahnaufhellung unter Aufsicht von Fachpersonal aus?
Professionelle Zahnaufhellung gehört in die Hände von Profis – heißt qualifizierte Behandlerinnen. Professionelle Zahnaufhellung muss sich von anderen (unprofessionellen) Verfahren abgrenzen. Wir arbeiten hier mit Stoffen, die auch Auswirkungen auf Gewebe haben können. Wenn mit effektivitätssteigernden Lampen gearbeitet wird, setzt dies auf jeden Fall eine Anwendung in der Praxis voraus!
Die vierte Bleaching-Botschaft erklärt die professionelle Aufhellung in der Zahnarztpraxis als bevorzugte Behandlungsform. Was ist hier der Hauptbeweggrund?
Die Patientensicherheit. Deshalb müssen bei Take Home-Anwendungen auch eine sorgfältige Einweisung und Erstanwendung obligat sein. Es geht aber auch um das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) und dabei darum, dass der Zahnarzt zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet und persönlich gegenüber dem Patienten für die gesamte Behandlung verantwortlich ist. Das ZHG sieht in § 1 Abs. 5 und 6 vor, dass bestimmte Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxepersonal mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin oder Dentalhygienikerin delegiert werden können. Das trägt ebenfalls zur Patientensicherheit bei.
Gibt es weitere gute Gründe, die für eine Zahnaufhellung in der Praxis sprechen?
Wenn wir mit den schonenden Sechs-Prozent-Produkten aufhellen, dann gibt es Konzepte, die den Aufhellungseffekt steigern können. Neue Forschungsergebnisse von Gottenbos et al. zeigen, dass einige Farbstoffmoleküle durch Wasserstoffperoxid allein aufgehellt werden können, während andere eine Aktivierung durch Licht benötigen.1 Verfahren, die beide Methoden kombinieren, bieten demnach die besten Voraussetzungen, um intrinsische Verfärbungen effektiv zu beseitigen. Bei der Aufhellung in der Praxis sind qualifizierte und sehr gut ausgebildete Behandler in der Lage, den Aufhellungsgrad zu steuern. Ich sehe, ob die Anwendung eine Nachjustierung braucht und kann dem Patienten zum Beispiel mit der lichtaktivierten Aufhellung ein schnelles und vorhersagbares Ergebnis anbieten.