Branchenmeldungen 11.05.2026
BZÄK und KZBV: Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen
Während Finanzinvestoren im zahnärztlichen Bereich derzeit vielfach noch als Motor für Modernisierung und Effizienz dargestellt würden, zeigten die praktischen Erfahrungen ein anderes Bild: Investorengetragene Strukturen bergen erhebliche Risiken für die Therapiefreiheit, die Freiberuflichkeit und das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Patientinnen und Patienten. Umsatzvorgaben, aggressive Wachstumsstrategien und Vorgaben zur Leistungssteuerung seien mit dem Leitbild des zahnärztlichen Berufs nicht vereinbar.
Die Zahnmedizin ist – wie die Steuerberatung – ein sogenannter freier Beruf mit besonderer Gemeinwohlverantwortung. Zahnärztliche Entscheidungen sind komplex, patientenindividuell und medizinisch hochsensibel. Sie dürfen nicht unter den Vorbehalt externer Kapitalinteressen gestellt werden. Die berufsrechtlich garantierte Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für eine hochwertige, patientenorientierte Versorgung.
BZÄK und KZBV fordern daher den Gesetzgeber auf, die aktuellen Überlegungen zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit konsequent auch auf die Zahnärzteschaft zu übertragen. Erforderlich sind klare gesetzliche Regelungen, die den Einfluss fachfremder Dritter auf zahnärztliche Entscheidungen wirksam begrenzen und die freiberufliche Berufsausübung dauerhaft absichern.
„Wenn finanzielle Investoren aus guten Gründen von der Steuerberatung ferngehalten werden sollen, dann muss dies erst recht für die Zahnmedizin gelten. Gesundheit ist keine Ware, und Zahnärztinnen und Zahnärzte sind keine Erfüllungsgehilfen von Renditemodellen“, so Ermler und Hendges weiter.
Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung stehen bereit, ihre Expertise in den weiteren politischen Diskussionsprozess einzubringen und an einer zukunftsfesten, patientenorientierten Ausgestaltung der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen mitzuwirken.