Branchenmeldungen 02.02.2016
Die digitale Patientenakte
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Die vom Hamburger Start-up connected-health.eu entwickelte Technologie könnte die Kommunikation innerhalb des Gesundheitswesens revolutionieren. Mit der App LifeTime und der dazugehörigen Hardware LifeHub wird die Vision der digitalen Krankenakte Wirklichkeit – und damit zugleich der gläserne Patient Realität?
In der LifeTime-App kann der Patient zunächst alle für seine Behandlung relevanten Informationen ablegen wie Befunde, Röntgenbilder oder Angaben zur Medikation. In Absprache kann er diese Daten dem behandelnden Arzt vorab schicken. Nach der Behandlung können die aktuellen Diagnosedaten mittels LifeHub in die App geladen werden. Die Übermittlung der Befunde zwischen Arzt und Patient ist ausschließlich über das LifeHub-Gerät möglich. Die LifeTime-App bietet dem Patienten einen umfassenden und übersichtlichen Einblick in seine gesamte medizinische Historie. Zukünftig besteht für den Nutzer der LifeTime-App die Möglichkeit, medizinisch geprüfte Zusatzinformationen abzurufen, die das Einordnen und Interpretieren der eigenen Befunde vereinfachen sollen.
Vor dem Hintergrund der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes im Dezember 2015 weist die von connected-health.eu entwickelte Technologie eine enorme Brisanz auf. Mit dem Gesetz soll eine digitale Infrastruktur in das medizinische Versorgungssystem implementiert werden, wobei „Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt“ stehen, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
connected-health.eu betont zwar die Datensicherheit ihrer Technologie, jedoch bleibt fraglich, inwiefern der Datenschutz gewährleistet werden kann. Mit der freiwilligen Übermittlung seiner Krankenakte stimmt der Patient automatisch der ärztlichen Auswertung der Daten zu. Die umfangreichen Gesundheitsdaten, die in der LifeTime-App potenziell gespeichert sind, bieten einen starken Anreiz zur renditeorientierten Nutzung. Obwohl aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht die Weitergabe von Patientendaten durch den Mediziner unter Strafe steht, ist es den Patienten kaum möglich, dies zu überprüfen.
Quelle: lifetime.eu