Branchenmeldungen 17.09.2026

Drei Fragen an Dr. Sonja Optendrenk, neue unparteiische Vorsitzende des G-BA

Im Kurzinterview spricht Dr. Sonja Optendrenk über ihre Schwerpunkte für die ersten 100 Tage, den Spagat zwischen Schnelligkeit, Transparenz und wissenschaftlicher Evidenz sowie den Umgang mit den unterschiedlichen Interessen im Gemeinsamen Bundesausschuss. Sie erklärt, worauf es aus ihrer Sicht bei tragfähigen Entscheidungen ankommt und welche Rolle gute Diskussionen und Kompromissbereitschaft dabei spielen.

Frau Dr. Optendrenk, welche Schwerpunkte wollen Sie in den ersten 100 Tagen als G-BA-Vorsitzende setzen?

Der G-BA ist gut aufgestellt und erarbeitet Lösungen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben. Er tut das zügig, transparent und evidenzbasiert. Das soll auch so bleiben. Zugleich werde ich natürlich schauen, an welchen Stellen ich eigene Akzente setzen kann – inhaltlich, aber auch in den Abläufen. Die ersten 100 Tage sind daher eine Zeit des Kennenlernens und Verstehens.

Bild von einem Quotenzeichen
„Beim G-BA muss jede Entscheidung in erster Linie rechtlich und wissenschaftlich gut begründet sein. Alle Beteiligten brauchen also sehr gute und nachprüfbare Argumente, allein Interessen vorzubringen reicht nicht aus.“

Sie betonen Schnelligkeit, Transparenz und Evidenz – wie wollen Sie diese drei Ansprüche angesichts der aktuellen Gesetzgebungsverfahren konkret miteinander vereinbaren?

Es gibt für alle Aufgabenbereiche genau festgelegte Prozesse, wie der G-BA die Verfahren durchführt, nur so kann das gelingen. Am wenigsten Abstriche dürfen wir bei der Evidenz machen. Auch die Transparenz ist nicht verhandelbar und zum Beispiel durch Stellungnahmeverfahren mit den Fachgesellschaften gesetzlich vorgegeben. Setzt der Gesetzgeber enge Umsetzungsfristen, müssen wir sehr gut begründen, warum sie nicht zu halten sind. Niemandem wäre aber mit einer schnellen Entscheidung geholfen, die inhaltlich schlecht gemacht ist und keiner rechtlichen Überprüfung standhält. 

Was wird aus Ihrer Sicht die größte Herausforderung sein, die unterschiedlichen Interessen von Krankenkassen, Leistungserbringern, Industrie und Patientenvertretung im G-BA zusammenzuführen?

Unterschiedliche Interessen sind vollkommen in Ordnung, das macht eine pluralistische Gesellschaft aus. Beim G-BA muss aber jede Entscheidung in erster Linie rechtlich und wissenschaftlich gut begründet sein. Alle Beteiligten brauchen also sehr gute und nachprüfbare Argumente, allein Interessen vorzubringen reicht nicht aus. Im besten Fall liegen uns sehr gute Studienergebnisse vor, an denen niemand vorbeikommt. Herausfordernd wird es, wenn Studien unterschiedlich interpretiert werden. Ich höre mir immer gerne die Argumente anderer an und bleibe kompromissbereit. Meiner Meinung nach ist ein guter Kompromiss nur möglich, wenn die „echten“ Positionen vorher bekannt sind. Ansonsten führt man Schein- und Stellvertreterdiskussionen. Die so gefundenen Lösungen befrieden dann meistens nicht. Ich setze darum auf gute Diskussionen, um tragfähige Lösungen zu finden. 

Etwa 74 Millionen Menschen …

… sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung – so formuliert es das Gesetz. Mit Aufgaben, den Leistungsanspruch auf Basis von möglichst guten wissenschaftlichen Erkenntnissen näher auszugestalten, beauftragte der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G BA). Der G-BA er füllt seine gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Wesentlichen durch den Beschluss von bindenden Richtlinien.

Quelle: www.g-ba.de 

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 09/26

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