Branchenmeldungen 11.09.2026

G-BA: Zahnärzteschaft bei Richtlinie zur Notfallversorgung einbeziehen



Die Bundeszahnärztekammer soll bei der Ausgestaltung der künftigen Notfallversorgung mitreden können, soweit zahnärztliche Belange betroffen sind. Dafür sprechen sich die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung aus.

G-BA: Zahnärzteschaft bei Richtlinie zur Notfallversorgung einbeziehen

Foto: Svea Pietschmann/GBA

Konkret schlagen sie ein Beteiligungsrecht der BZÄK an der geplanten Richtlinie zur Ersteinschätzung an Krankenhausstandorten und zu Anforderungen an ambulante Leistungserbringer der Integrierten Notfallzentren vor. Dieses soll greifen, soweit die Berufsausübung der Zahnärzte berührt ist.

Grundsätzlich begrüßen die unparteiischen Mitglieder die Ziele der Reform. Sie fordern jedoch verbindliche bundesweite Standards, damit Hilfesuchende verlässlich in die passende Versorgung gelangen. Die Ersteinschätzung soll nach einheitlichen Qualitätsvorgaben erfolgen, ebenso seien Mindestanforderungen an das dafür eingesetzte Personal erforderlich. Kritisch sehen sie, dass zentrale Strukturvorgaben weiterhin auf den G-BA, die erweiterten Landesausschüsse und individuelle Kooperationsverträge verteilt werden sollen.

Quelle: Stellungnahme der unparteiischen G-BA-Mitglieder vom 7. September 2026

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