Branchenmeldungen 02.09.2019
Fehler können teuer werden – Seminar zum Thema Datenschutz
Eintägiger Kurs „Datenschutz in der Zahnarztpraxis“ in Leipzig, Konstanz, München, Wiesbaden, Essen und Baden-Baden.
Seit Mai 2018 sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten und verbindlich anzuwenden. Besonders im Gesundheitswesen ist der Umgang mit Patienten- und Mitarbeiterdaten ein hochsensibles Thema und unterliegt erhöhten Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit. Christoph Jäger, Experte für QM und Datenschutz, spricht im Interview über die datenschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Zahnarztpraxis, Möglichkeiten der Umsetzung und die gemeinsam mit der OEMUS MEDIA AG angebotenen Seminare zum Thema.
Was müssen Zahnarztpraxen seit der Einführung der DSGVO und des BDSG speziell beachten?
Viele der heute thematisierten Anforderungen aus dem Datenschutz gab es schon im alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), z.B. die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten ab neun Mitarbeitern. Bezüglich dieser Personenzahl erwarten wir jedoch in Kürze eine Änderung der Verordnung. Auch der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Verträge) mit Dienstleistern, die im Auftrag der Praxis personenbezogene Daten verarbeiten, ist nichts Neues. Neben den alten Forderungen gibt es aber auch viele neue, die ihre Berücksichtigung finden müssen. Hierzu zählen insbesondere die spezifizierten Patientenrechte. Mit der neuen DSGVO hat ein Patient unter anderem das Recht (nach Ablauf der gesetzlichen Fristen) auf Löschung seiner Daten. Die Umsetzung einer solchen Forderung muss in der Praxis geplant werden. Denn in den meisten Praxen liegen die sensiblen Patientendaten nicht nur im Patientenverwaltungsprogramm, sondern noch an vielen anderen Ablage- und Speicherorten. Diese müssen analysiert und gebündelt werden.
Das Thema Datenschutz ist aber vor allem aus einem Grund hochaktuell für Zahnarztpraxen: Bei Zuwiderhandlungen und Nichterfüllen der Gesetzesvorgaben sieht die neue DSGVO im Artikel 83 empfindliche und abschreckende Geldstrafen mit maximal vier Prozent des erzielten Praxisumsatzes vor. Das sind keine Peanuts!
Welchen aktuellen und zukünftigen Gefahren sind Praxen denn ausgesetzt?
Viele Praxen bieten noch eine große Angriffsfläche bezüglich der erfassten Patientendaten gegenüber Menschen mit einer hohen Kriminalität. Auch wenn sich viele Verantwortliche das heute noch nicht vorstellen können, werden Gesundheitsdaten zu einem Wirtschaftsgut. Organisationen geben viel Geld dafür aus, um an solche Gesundheitsdaten zu kommen. Kriminell vorgehende Menschen werden hier eine neue Einnahmequelle finden, um Praxen zu erpressen, zum Beispiel in Form der eingeschleusten „Ransomware“ auf dem Server. Erste Praxen haben hier bereits leidvolle Erfahrungen machen müssen.
Werden einer Zahnarztpraxis Patientendaten vom Server gestohlen oder eine Patientenkartei wird entwendet, so kann der Diebstahl unter Umständen in der Praxis erst nach Monaten entdeckt werden. In vielen Praxen steht zum Beispiel der Server noch ungeschützt im Empfangsbereich. Ablageschränke für die Patientenakten können nicht abgeschlossen werden. Der Verlust von Patientendaten wird als Datenschutzpanne deklariert und muss der zuständigen Datenschutzbehörde nach Bekanntwerden innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Hier drohen ansonsten weitere empfindliche Strafen.
Das Thema scheint sehr umfangreich zu sein, daher bieten Sie auch das eintägige Seminar „Datenschutz in der Zahnarztpraxis“ an. Was erwartet die Teilnehmer in diesem Kurs?
Das Seminar besteht aus insgesamt drei Bausteinen. Im ersten Teil beleuchten wir zunächst die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz und geben eine Einführung in die Thematik. Informationen über Aufgaben, Befugnisse und Sanktionen der Aufsichtsbehörden gehören dazu ebenso wie die Abgrenzung der Anwendungsbereiche für die Zahnarztpraxis. Der zweite Kursteil beschäftigt sich mit dem Datenschutz der Mitarbeiter. Dazu zählen unter anderem Schweige- und Aufklärungspflichten, Widerrufsrecht und Besonderheiten der Beschäftigungseinwilligung. Im dritten Abschnitt des Seminars geht es dann um den Datenschutz der Patienten. Der beginnt bereits im Empfangsbereich und umfasst im Grunde alle Praxisräume vom Röntgen- bis zum Behandlungszimmer. Darüber hinaus spielen auch Dokumentation und Archivierung von Patientenakten, die Übermittlung von Patientendaten an Krankenkassen und Ärzte sowie der Datenschutz in der EDV eine überaus wichtige Rolle. Nicht zuletzt gibt es auch einen Überblick über Sanktionen bei Nichtbeachtung.
Das vollständige Interview zum Datenschutz 4.0 finden Sie in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 6/2019
Termine 2019: Jetzt online anmelden.
20. September 2019 in Konstanz
6. Dezember 2019 in Baden-Baden
Informationen:
OEMUS MEDIA AG
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig
Tel.: 0341 48474-308
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