Branchenmeldungen 03.01.2022
Update: Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie
Aktualisierung der Handlungshilfen
Der Fachbereich Erste Hilfe hat die zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Ersten Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie aktualisiert. Die Handlungshilfen für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen berücksichtigten die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung und den § 28b Infektionsschutzgesetz. Besonders hinweisen möchte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf:
- Teilnehmende an Erste-Hilfe-Kursen müssen mindestens die 3G-Regel erfüllen. Darüber hinaus sind länderspezifische Verordnungen sowie Vorgaben von regionalen Behörden zu beachten.
- In der Handlungshilfe FBEH-100 findet sich weiterhin die Erweiterung der pandemiebedingten Fortbildungsfrist für Ersthelfende auf 3 Jahre.
Unternehmen finden entsprechende Informationen in der "Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-100).
Außerdem hat der Fachbereich Erste Hilfe Orientierungspunkte für betriebliche Ersthelfende zum Verhalten in Erste-Hilfe-Situationen im Umfeld der Corona-Pandemie zusammengestellt: "Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-101).
Ermächtigte Ausbildungsstellen finden Empfehlungen zur Organisation und Gestaltung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende in der "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-102)
Alle drei Handlungshilfen können Sie hier herunterladen.
Quelle: DGUV