Branchenmeldungen 21.02.2011
Erweiterter Zahnersatz-Anspruch für Kassenpatienten
Kassenpatienten können künftig für Zahnkronen oder Brücken ihre Krankenkasse häufiger als bisher in Anspruch nehmen.
Dazu beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen am Donnerstag in Berlin eine Änderung der bisherigen Regelung. Nach dieser kann festsitzender Zahnersatz im Moment nur dann als Kassenleistung in Anspruch genommen werden, «wenn im Gegenkiefer entweder noch eigene Zähne oder aber ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden» sind, heißt es in der GBA- Mitteilung.
Grundlage für die Entscheidung ist eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Sollte das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände erheben, kann die Neuregelung in Kraft treten.
Quelle: dpa, 20.05.2010