Branchenmeldungen 17.04.2015
Extraktion bei schizophrenem Patienten: Zahnarzt muss zahlen
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Dieser Zahn ist wohl gezogen – allerdings neben dem Patienten auch dem Zahnarzt. Weil er einem nachweislich schizophrenen Patienten ohne rechtsgültige Einwilligung 19 Zähne zog, entschieden dieser Tage die Richter des Oberlandesgerichtes München über Recht oder Unrecht hinsichtlich des ausführenden Zahnarztes. Ihr Urteil: schuldig. Der Angeklagte muss eine Schadenersatzsumme von 20.000 Euro leisten, berichtet Sueddeutsche.de.
Er ernährt sich von Kräutern und frönt der Natur mit vollkommener Nacktheit. Als der psychisch kranke Patient Thomas R. (Name geändert) die Praxis des Zahnarztes aufsuchte, hatte er Angst, dass ihm die noch verbliebenen Zähne in seinem Mund neben dem eingeschränkten Energiefluss des Körpers auch seine Manneskraft kosten könnten. Die Zähne mussten um jeden Preis raus und der Inhaber einer Zahnarztpraxis, laut seiner Praxishomepage auch bewandert auf dem Gebiet der spirituellen Heilungsverfahren, sollte helfen. Getreu dem Motto: Wer zahlt, bestimmt, kam er dessen Wunsch nach und extrahierte 19 Zähne. Wie ein Gutachter in erster Instanz feststellte, gab es für dieses Vorgehen keinerlei medizinische Indikation. Dafür musste sich der Behandler nun vor Gericht verantworten und verlor. Auf eine Schmerzensgeldsumme von 25.000 Euro hatte der Betreuer des Patienten im Namen des psychisch Kranken geklagt, da er bis an sein Lebensende eine Totalprothese tragen muss.