Branchenmeldungen 21.02.2011
Freie Zahnärzteschaft begrüßt Initiative der Techniker-Krankenkasse
Transparenz durch Direktabrechnung
Die Freie Zahnärzteschaft (FZ) begrüßt die Entscheidung der Techniker-Krankenkasse (TK), keine Verwaltungskostenabschläge bei der Direktabrechnung mit Kostenerstattung mehr zu erheben. Derzeit wird die transparente Form der Direktabrechnung zwischen Arzt/Zahnarzt und Patient durch die, von vielen gesetzlichen Krankenkassen noch erhobenen Abschläge unnötig behindert. Die FZ befürwortet das transparente Verfahren, das einen Weg aus dem anonymen Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung weisen kann.
Der Vorsitzende der FZ, Zahnarzt Roman Bernreiter, MSc. MSc., dazu: „Wie krank das Sachleistungssystem ist hat sich zuletzt bei den katastrophalen AOK-Puffertagen in Bayern im IV. Quartal 2010 gezeigt.“ Beim Prinzip der Kostenerstattung bekomme der Patient die volle Transparenz über die zahnärztliche Abrechnung, so Berneiter weiter. Dies sei eine dringende Notwendigkeit zur Schaffung des Kostenbewusstseins beim Patienten. Für Maßnahmen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung kann insbesondere in der Zahnarztpraxis eine genaue Preisangabe des GKV-Honorars gemacht werden.
Wenn der Patient dann für diese Leistung eine Kostenerstattung seiner Krankenversicherung ohne unnötige Abschläge erhält, lassen sich unnötige Verwaltungskosten für Abrechnungsstellen, Budgetkontrollen, Honorarverteilungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen usw. sparen. Der FZ-Vorsitzende hofft, dass sich möglichst viele weitere Krankenkassen dem Schritt der TK anschließen werden. Insbesondere nachdem auch die Bundesregierung die Bindungsfrist für den Patienten für das Verfahren auf drei Monate gesenkt hat und eine selektive Wahlmöglichkeit für Arzt / Zahnarzt oder Krankenhaus gibt, sei der Weg für eine Direktabrechnung leichter, so Bernreiter. Seine Schlussfolgerung: „Das Prinzip der Kostenerstattung im Einzelfall muss für alle Patienten bei Inanspruchnahme jedes Arztes oder Zahnarztes ohne Abschläge ermöglicht werden. Die Gleichstellung der Kostenerstattung mit der Sachleistung sollte für ein modernes, transparentes Gesundheitswesen in Deutschland eigentlich selbstverständlich sein!“
Quelle: FZ Freie Zahnärzteschaft