Branchenmeldungen 20.09.2013

FVDZ Bayern kritisiert Fortbildungspunkte-Vergabe der KZVB

FVDZ Bayern kritisiert Fortbildungspunkte-Vergabe der KZVB

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KZVB – päpstlicher als der Papst / FVDZ Bayern kritisiert neue Empfehlungen der KZVB zur Vergabe von Fortbildungspunkten

Aufgabe der Selbstverwaltungsorgane ist es, Gesetze und Bestimmungen für die Zahnarztpraxen umzusetzen. Nach § 95d Abs. 1 SGB V sind Vertrags(zahn)ärzte verpflichtet, sich fortzubilden. Dazu gibt es seit 2006 die Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV, die 2013 aktualisiert wurden. Jetzt hat die bayerische KZV auf ihrer Internetseite Empfehlungen entwickelt, die die Punktevergabe weitaus restriktiver handhaben, als es diese Leitsätze vorsehen. Der FVDZ Bayern kritisiert die Restriktion bei der Fortbildungspunkte-Vergabe der KZVB als unnötige und zahnarztfeindliche Verschärfung.

Aus den Leitsätzen von BZÄK, DGZMK und KZVB folgt, dass zahnärztliche Fortbildung auch die Vermittlung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, die Vermittlung gesetzlicher Angelegenheit, vertraglicher und berufsrechtlicher Regelungen sowie Kenntnisse über Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Zahnmedizin beinhalten kann. Die Bepunktung richtet sich dabei primär nach der Zeit, nicht nach dem Inhalt der Fortbildung.

In den neuen formalen und inhaltlichen Fortbildungsempfehlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) für die Vergabe von Fortbildungspunkten nach § 95d SGB V heißt es unter anderem: „Bei Abrechnungs- und Praxismanagementseminaren können pro Veranstaltung zwei Fortbildungspunkte vergeben werden, unabhängig von der Dauer der Veranstaltung.“

„Die KZVB schießt weit über ihre Aufgaben hinaus“, kritisiert FVDZ-Landesvorsitzender Christian Berger. Er verweist auf die aktualisierten Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV. „Auch in Bayern gelten diese Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV. Einer Einschränkung durch die lokale KZV bedarf es nirgends, schon gar nicht in Bayern.“

Der FVDZ Bayern fordert die KZVB auf, diese unnötige Verschärfung der Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung in Bayern zurückzunehmen und sich wie bisher nur an die Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV zu halten. „Gerade Abrechnungsseminare werden angesichts einer nichterfolgten Punktwerterhöhung der GOZ 2012 immer wichtiger. Die bayerischen Zahnärzte/innen dürfen nicht dabei benachteiligt werden, wenn sie sich auf diesem für ihre Praxen überlebensnotwendigen Gebiet fortbilden.“

Quelle: FVDZ Bayern

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