Branchenmeldungen 20.09.2013
FVDZ Bayern kritisiert Fortbildungspunkte-Vergabe der KZVB
KZVB – päpstlicher als der Papst / FVDZ Bayern kritisiert neue Empfehlungen der KZVB zur Vergabe von Fortbildungspunkten
Aufgabe der Selbstverwaltungsorgane ist
es, Gesetze und Bestimmungen für die Zahnarztpraxen umzusetzen. Nach
§ 95d Abs. 1 SGB V sind Vertrags(zahn)ärzte verpflichtet, sich
fortzubilden. Dazu gibt es seit 2006 die Leitsätze von BZÄK,
DGZMK und KZBV, die 2013 aktualisiert wurden. Jetzt hat die
bayerische KZV auf ihrer Internetseite Empfehlungen entwickelt, die
die Punktevergabe weitaus restriktiver handhaben, als es diese
Leitsätze vorsehen. Der FVDZ Bayern kritisiert die Restriktion bei
der Fortbildungspunkte-Vergabe der KZVB als unnötige und
zahnarztfeindliche Verschärfung.
Aus den Leitsätzen von BZÄK, DGZMK
und KZVB folgt, dass zahnärztliche Fortbildung auch die Vermittlung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, die Vermittlung
gesetzlicher Angelegenheit, vertraglicher und berufsrechtlicher
Regelungen sowie Kenntnisse über Methoden der Qualitätssicherung,
des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Zahnmedizin
beinhalten kann. Die Bepunktung richtet sich dabei primär nach der
Zeit, nicht nach dem Inhalt der Fortbildung.
In den neuen formalen und inhaltlichen
Fortbildungsempfehlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Bayerns (KZVB) für die Vergabe von Fortbildungspunkten nach § 95d
SGB V heißt es unter anderem: „Bei Abrechnungs- und
Praxismanagementseminaren können pro Veranstaltung zwei Fortbildungspunkte vergeben werden, unabhängig von der Dauer der
Veranstaltung.“
„Die KZVB schießt weit über ihre
Aufgaben hinaus“, kritisiert FVDZ-Landesvorsitzender Christian
Berger. Er verweist auf die aktualisierten Leitsätze von BZÄK,
DGZMK und KZBV. „Auch in Bayern gelten diese Leitsätze von BZÄK,
DGZMK und KZBV. Einer Einschränkung durch die lokale KZV bedarf es
nirgends, schon gar nicht in Bayern.“
Der FVDZ Bayern fordert die KZVB auf,
diese unnötige Verschärfung der Leitsätze zur zahnärztlichen
Fortbildung in Bayern zurückzunehmen und sich wie bisher nur an die
Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV zu halten. „Gerade
Abrechnungsseminare werden angesichts einer nichterfolgten
Punktwerterhöhung der GOZ 2012 immer wichtiger. Die bayerischen
Zahnärzte/innen dürfen nicht dabei benachteiligt werden, wenn sie
sich auf diesem für ihre Praxen überlebensnotwendigen Gebiet
fortbilden.“
Quelle: FVDZ Bayern