Branchenmeldungen 23.11.2017

Geschenke an Geschäftspartner - Pauschalierung weiterhin möglich

Geschenke an Geschäftspartner - Pauschalierung weiterhin möglich

Foto: Drobot Dean – stock.adobe.com

Unternehmer und Selbstständige können Geschenke an Geschäftspartner mit einem Wert von maximal 35 Euro als Betriebsausgabe abziehen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Ist der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt, gilt dieser Wert netto.

Der Schenkende kann für den Beschenkten auch die Lohnsteuer pauschal übernehmen. Ausgenommen sind Geschenke bis zu einem Wert von 10 Euro, für diese fällt keine Steuer an.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings entschieden, dass die für ein Geschäftsgeschenk übernommene Pauschalsteuer ein zweites Geschenk ist (Az.: IV R 13/14). Das heißt, der Wert des Geschenks und die Steuer müssen zusammengerechnet werden. Überschreitet die Summe dann den Betrag von 35 Euro, entfällt der Betriebsausgabenabzug.

Zugunsten der Unternehmer hat das Bundesfinanzministerium das Urteil nach Angaben des Steuerzahlerbundes aber mit einer Fußnote im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Danach ist für den Betriebsausgabenabzug weiterhin nur der Wert des Geschenks maßgeblich.

Quelle: dpa

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper