Branchenmeldungen 01.09.2020

Gesetz fördert Fort- und Weiterbildung von ZFA

Seit 1. August 2020 ist das novellierte „Aufstiegs-Berufsausbildungsgesetz” in Kraft. Es gilt auch für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), die sich fortbilden möchten. Laut Gesetz werden u.a. Lehrgangsgebühren unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss vom Staat übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen, u.a. zur neu geregelten Unterhaltsförderung unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Quelle: Bundeszahnärztekammer, Klartext 08/20

Foto Teaserbild: contrastwerkstatt – stock.adobe.com

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