Branchenmeldungen 10.07.2026

GKV-Spargesetz: Bestandsschutz für MSc-Absolventen und Prüfung gleichwertiger Qualifikationen



Mit dem am 10. Juli vom Bundestag verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden auch Änderungen für die kieferorthopädische Versorgung beschlossen. Demnach erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bereits einen Master of Science (MSc) Kieferorthopädie erworben oder eine entsprechende Ausbildung begonnen haben, Bestandsschutz. Für bereits kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte gilt zudem eine vierjährige Übergangsfrist.

 
GKV-Spargesetz: Bestandsschutz für MSc-Absolventen und Prüfung gleichwertiger Qualifikationen

Foto: dejan – stock.adobe.com

Wie künftig Qualifikationen anerkannt werden, die einer Fachzahnarztausbildung für Kieferorthopädie gleichwertig sind, soll die Selbstverwaltung regeln. KZBV und GKV-Spitzenverband müssen hierzu innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Kriterien im Bundesmantelvertrag Zahnärzte festlegen. Darüber hinaus sollen sie definieren, unter welchen Voraussetzungen praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung als ausreichend anerkannt werden kann. Die Bundeszahnärztekammer wird mit einem Stellungnahmerecht in das Verfahren einbezogen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Neuordnung der kieferorthopädischen BEMA-Leistungen bis zum 30. Juni 2028 sowie weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Quellen: Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 21/7016) ; Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Mitteilung vom 10. Juli 2026

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