Branchenmeldungen 02.03.2026
Gewalt ist kein Berufsrisiko – Initiative fordert systemische Prävention statt bloßer Betroffenheit
„Gewalt darf niemals ‚Teil des Jobs und der Lehre‘ sein. Wenn die Sicherheit der Beschäftigten und der Lehrlinge nicht mehr gewährleistet ist, versagt das System. Die Politik darf vor Gewalt am Arbeitsplatz nicht kapitulieren“, findet Olivia Janisch, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft vida, klare Worte zu den zuletzt vermehrten Übergriffen in unterschiedlichsten Branchen. Betroffenheitsbekundungen allein reichen nicht aus: „Sicherheit ist nicht verhandelbar. Es braucht endlich verbindliche Schutzkonzepte.“
Die vida-Initiative „Tatort Arbeitsplatz“ analysiert bereits seit 2009 Formen, Ursachen und Präventionsmöglichkeiten von Gewalt am Arbeitsplatz. Die aktuelle Datenlage zeigt deutlich: Gewalt entsteht häufig dort, wo strukturelle Defizite auf menschliche Belastungsgrenzen treffen.
Personalmangel als Katalysator für Eskalationen
Gewalt entwickelt sich oft in einem Umfeld aus Stress, Überforderung, langen Wartezeiten und fehlenden Ansprechpersonen. Ein zentraler Hebel für den Schutz der Beschäftigten ist daher ausreichend Personal. „Wo es zu wenig Personal gibt, steigt das Eskalationsrisiko massiv. Nur Menschen schützen Menschen“, betont Janisch. Sichtbare Ansprechpersonen geben Sicherheit und senken die Hemmschwelle für Aggressionen – Unterbesetzung hingegen bedeutet Kontrollverlust.
Viele Eskalationen resultieren zudem aus Ohnmachtserfahrungen von Kund:innen oder Patient:innen. Ausreichend Personal beschleunigt Abläufe und nimmt Druck aus angespannten Situationen. In besonders exponierten Bereichen ist es außerdem essenziell, dass Beschäftigte nicht alleine arbeiten müssen. Wer auf unmittelbare Unterstützung durch Kolleg:innen zählen kann, ist weniger schutzlos.
ILO 190: Prävention ist Arbeitgeberpflicht
International und europäisch ist die Rechtslage eindeutig: Gewalt, Mobbing und Belästigung sind keine „allgemeinen Lebensrisiken“, sondern konkrete Gefahren am Arbeitsplatz, die im Rahmen der Fürsorgepflicht minimiert werden müssen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu, das seit September 2025 in Kraft ist. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gewalt und Belästigung systematisch in ihre Arbeitsschutz- und Präventionskonzepte zu integrieren.
„Prävention darf nicht erst nach dem ersten Schlag einsetzen. Arbeitgeber sind gesetzlich gefordert, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, die auch psychosoziale Risiken und Gewaltpotenziale durch Dritte berücksichtigen“, betont Yvonne Rychly, Frauenvorsitzende der vida Wien und Mitinitiatorin von „Tatort Arbeitsplatz“.
Forderungen der Initiative „Tatort Arbeitsplatz“
Die Gewerkschaft vida fordert im Rahmen ihrer Initiative seit Jahren wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Die aktuellen Vorfälle unterstreichen die Dringlichkeit, Gewalt im Berufsleben endlich als politische und betriebliche Priorität zu behandeln:
- Hohe Strafen bei Versäumnissen der Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer:innenschutz ist unbedingt einzuhalten!
- Verbindliche Gefährdungsbeurteilungen: Systematische Analyse von Gewaltpotenzialen in allen besonders exponierten Branchen.
- Gesetzliche Personalmindeststandards: Ausreichend Personal im Gesundheitsbereich, im öffentlichen Verkehr und im Tourismus als wirksamste Form der Gewaltprävention.
- Lückenlose Unterstützung für Betroffene: Psychologische Nachbetreuung und Rechtsschutz müssen zum Standard werden.
Bei einer alljährlichen Tagung greift die Initiative „Tatort Arbeitsplatz“ das Thema Gewalt im Job auf und bietet damit eine Plattform für Information und Austausch. Die diesjährige Fachtagung findet unter dem Motto „Ned mit uns – Strategien gegen Gewalt, Hass und Mobbing“ am 8. April 2026 (9.30–16.00 Uhr) im ÖGB- und Gewerkschaftshaus Catamaran in Wien statt. Sie bringt Betroffene, Interessierte, Gewerkschaften, AK, Expert:innen und Praxis zusammen, um Prävention, Schutzkonzepte und wirksame Interventionen zu diskutieren.