Branchenmeldungen 29.01.2026
How to handle: Der richtige Umgang mit Dentalabfällen
Gefährliche Abfälle (AS*):
Amalgamabscheider (AS 18 01 10*)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Schutzkittel, flüssigkeitsdichte Handschuhe und Schutzbrille beim Ausbau des vollen Amalgamabscheider- Behälters anlegen.
- Wechsel durchführen: Amalgamabscheider fachgerecht wechseln (mit Schritt-für-Schritt Video-Anleitung)
- Umfüllen verboten: Niemals den Inhalt umfüllen!
- Entsorgung: Volle Behälter fest verschließen und bis zur Abholung durch medentex sicher lagern.
- Dokumentationspflicht: Wechsel im Betriebsbuch festhalten und Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren – Wichtig für die Einhaltung der Prüf- und Nachweispflichten nach Abwasserverordnung (AbwV) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Amalgamhaltige Feststoffe (AS 18 01 10*)
- PSA tragen: Handschuhe beim Umgang mit amalgamhaltigen Abfällen tragen.
- Separat sammeln: Ausgebohrte Brücken und Kronen, Extraktionszähne sowie gebrauchte Filtersiebe getrennt in HG-Protect Spezialbehältern sammeln.
- Entsorgung: Volle Behälter fest verschließen und bis zur Abholung durch medentex sicher lagern.
- Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Röntgenchemikalien
- Separat sammeln: Gebrauchte Entwickler (AS 09 01 01*) und Fixierbäder (AS 09 01 04*) getrennt in gekennzeichneten Behältern sammeln – Ein Vermischen kann gefährliche Reaktionen auslösen.
- Entsorgung: Behälter bis zur Abholung durch medentex kühl, dunkel und sicher lagern.
- Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Abfälle mit Infektionsrisiko oder Verletzungsgefahr
Nadelabfälle (AS 18 01 01)
- Sicherstellen: Spitze und scharfe Gegenstände (Kanülen, Skalpelle, Ampullen) sofort am Anfallort in den Abwurfbehälter geben (Vorgabe der TRBA 250).
- Recapping-Verbot: Niemals Schutzklappe erneut auf gebrauchte Kanülen aufsetzen - erhöht Verletzungs- und Infektionsgefahr durch kontaminierte Instrumente! (Vorgabe der TRBA 250)
- Abwurfbehälter: Nur durchstich- und bruchfeste Abwurfbehälter verwenden, die der DIN EN ISO 23907 entsprechen (Anforderung aus der TRBA 250).
- Entsorgung: Behälter maximal bis zur Fülllinie füllen, endgültig verschließen und bis zur Abholung durch medentex sicher lagern.
- Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Infektiöse Abfälle (AS 18 01 03*)
- Sicherstellen: Materialien (z. B. blutige Tupfer, Watterollen, Einwegmaterialien) aus der Behandlung von Patienten mit bekannten Infektionskrankheiten sofort am Anfallort in den Spezialbehälter geben
- Sammelbehälter: Pflicht zur Nutzung UN-geprüfter, dicht schließender Einwegbehälter – reißfest, feuchtigkeitsbeständig, mit AS 18 01 03* und Biohazard-Symbol gekennzeichnet (Anforderungen der LAGA-Mitteilung 18 für AS 18 01 03*)
- Entsorgung: Sammelbehälter sofort endgültig verschließen und zur thermischen Verwertung über einen zugelassenen Entsorger abgeben (niemals über den Hausmüll!). Die Zwischenlagerung muss sichergestellt und kühl sein, falls die Abholung nicht unmittelbar erfolgt. Sammlung und Entsorgung wird nicht von medentex übernommen.
- Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Abfälle ohne besondere Anforderungen
Gebrauchte Einwegmaterialien (AS 18 01 04)
- Sammeln: Wundverbände, Tupfer, Watterollen, Einwegunterlagen, Handschuhe, Schutzkittel – sofern nicht infektiös, stark blutig oder scharf – in reißfesten Abfallsäcken sammeln.
- Entsorgung: Sicher verschließen und über den Hausmüll/Restmüll oder medentex entsorgen.
Altarzneimittel ohne Gefahrstoffe (AS 18 01 09)
- Entsorgung: Je nach kommunaler Vorgabe über den Restmüll oder kommunale Sammelstellen (Schadstoffmobil).
Die korrekte Entsorgung verschiedener Abfälle ist für die Sicherheit Ihres Teams und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften essenziell. Setzen Sie auf klare Prozesse, die richtigen Behälter und einen zuverlässigen Entsorgungspartner wie medentex – so sind Sie immer auf der sicheren Seite.