Branchenmeldungen 05.07.2012

Implantologische Gutachter diskutierten über "Shorties"

Implantologische Gutachter diskutierten über "Shorties"

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Kurze und angulierte Implantate waren Thema der 22. Gutachterkonferenz des BDIZ EDI gemeinsam mit der Zahnärztekammer Niedersachsen in Hannover.
 
Mit den kurzen und angulierten Implantaten packte die Gutachterkonferenz Implantologie des BDIZ EDI ein heißes Eisen an. Partnerin des Verbandes in diesem Jahr: die Zahnärztekammer Niedersachsen, vertreten durch Kammerpräsident Dr. Michael Sereny. Das Thema wurde Ende Juni von den rund 80 Gutachtern aus allen Teilen Deutschlands – so viele wie selten zuvor – im Congresszentrum von Hannover intensiv diskutiert. Die Frage, die immer wieder gestellt wurde: Können kurze und/oder angulierte Implantate künftig die Augmentation ersetzen, und wie behandelt der implantologische Gutachter das Thema?
 
BDIZ EDI-Vorstandsmitglied Dr. Stefan Liepe hatte die Versammlung eröffnet. Dr. Michael Sereny von der Zahnärztekammer Hannover definierte die Aufgaben des zahnärztlichen Sachverständigen eingangs treffend: „Für mich muss der Gutachter über persönliche Integrität verfügen und bei den Kollegen anerkannt sein“. Es sei gut, wenn der Gutachter eigene Fehler schon einmal gesehen und kritisch betrachtet habe. Das konnte Dr. Hans-Hermann Liepe, Vorsitzender des Gutachterausschusses des BDIZ EDI, nur unterstreichen. Das von ihm zusammengestellte Programm ließ am Ende keine Fragen offen, und bekanntlich sind die Gutachter ein ausgesprochen kritisches Fachpublikum.
 
Oft zitiert von den Referenten – OA Dr. Paul Weigl, Dr. Georg Bayer, PD Dr. Jörg Neugebauer, Dr. Friedemann Petschelt, Dr. Marc Hausamen – wurde der Praxisleitfaden der Europäischen Konsensuskonferenz des BDIZ EDI (EuCC) aus dem Jahr 2011 zu kurzen und angulierten Implantaten. Einig waren sich die Referenten, dass sowohl kurze als auch angulierte Implantate eine gute Prognose  aufweisen, wenn ausreichend Knochen vorhanden ist und der Behandler genügend Übung und klinische Erfahrung besitzt. Unterschiedliche Ansichten herrschten dagegen bei der Maßgabe: „Wenn kurz, dann dick“. Nicht alle stimmten hier zu! Letztlich, so die Referenten, fehlten noch randomisierte Studien. 
 
Nach den Fachreferenten kam in bewährter Manier der Justiziar des BDIZ EDI, Prof. Dr. Thomas Ratajczak, zu Wort und diskutierte mit den Gutachtern über den gravierenden Unterschied zwischen Mangel und Behandlungsfehler. Seine Kurzdefinition: „Mangel führt zu Gewährleistungsansprüchen, Behandlungsfehler zu Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld.“
 
Als Fazit der 22. Gutachterkonferenz des BDIZ EDI fasste Dr. Hans-Hermann Liepe die Einschätzung aller Teilnehmer – Referenten und Gutachter – zusammen: „Kurze und angulierte Implantate stellen nicht ‚neue’ oder ‚bessere’ Behandlungsmethoden dar. Auch bisher bewährte Behandlungskonzepte sind durchaus indiziert, wobei die Entscheidung jeweils auf den einzelnen Behandlungsfall abzustellen ist.“ Lob zollte BDIZ EDI-Präsident Christian Berger der Dentalindustrie, die erstmals die Gutachterkonferenz durch ihre Präsenz und Sponsoring unterstützt hatte.
 
Im Anschluss an die Gutachterkonferenz fand die Mitgliederversammlung des BDIZ EDI statt. Die Versammlung votierte einstimmig dafür, den eingeschlagenen Kurs des Verbandes fortzusetzen.
 
Das Konsensuspapier „Kurze und angulierte Implantate“ der EuCC 2011 ist im Internet zu finden unter: www.bdizedi.org / Zahnärzte / Leitfaden kurze und angulierte Implantate

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