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Branchenmeldungen 01.02.2021

In welche Prioritätengruppe gehören Zahnärzte und ihre Teams?

In welche Prioritätengruppe gehören Zahnärzte und ihre Teams?

Foto: Markus Mainka – stock.adobe.com

Zahnärzte und ihre Teams sind in die zweite Prioritätengruppe der Impfverordnung eingeordnet worden, gleichauf mit niedergelassenen Ärzten. Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten bzw. Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten-oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, werden allerdings in die erste Prioritätengruppe eingestuft. Die konkrete Umsetzung der Corona-Impfverordnung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Gemeinsames Positionspapier von BZÄK, KZBV, DGZMK

Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer 01/2021

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