Branchenmeldungen 25.05.2021
IT-Sicherheit: Hacker-Prophylaxe für Ihre Praxis
Datenklau ist so gefürchtet wie ein Einbruch in die Praxisräume. Grund genug, nicht nur die Räumlichkeiten, sondern auch die Praxis-IT gegen unbefugten Zugriff abzusichern. Seit dem 1. April 2021 gelten hierfür sogar gesetzliche Anforderungen. Eine Absicherung der IT wird dringend empfohlen.
Cyberkriminalität ist im medizinischen Umfeld ein sehr ernstzunehmendes Problem geworden. Die Intimität und Schutzwürdigkeit der hier gespeicherten Daten macht sie besonders wertvoll – was in kriminellen Kreisen Begehrlichkeiten weckt. Die Meldungen über „feindliche Übernahmen“ der IT-Infrastruktur, Datenklau und Erpressungen nehmen zu.
Aktiv werden und Strafen vermeiden
Das liegt auch daran, dass die IT-Systeme in Praxen oftmals Sicherheitslücken aufweisen. Zum Beispiel, weil wichtige Updates nicht durchgeführt wurden, die gesamte Installation inklusive Verbindung zum Internet veraltet ist und / oder Software-Erweiterungen eine Sicherheitslücke in die Infrastruktur gerissen haben. Die Praxisinhaber sind sich einer potenziellen Mitschuld meist gar nicht bewusst, aber auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zahnärzte müssen bereits den geltenden gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel der Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz oder der Ärztlichen Schweigepflicht nach §203 StGB Folge leisten. Dieser gesetzliche Maßnahmenkatalog wurde nun noch einmal erweitert.
Seit dem 1. April 2021 gilt für niedergelassene Zahnarztpraxen die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie sind verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit vorgegeben.
Mit der CGM auf Nummer sicher gehen
Welche das konkret für eine bestimmte Praxis sind und wie man diese Anforderungen erfüllen kann, ist für Praxen, die keinen IT-Experten beschäftigen meist gar nicht so einfach zu beantworten. Darum bietet die CGM als Partner für Praxis-IT-Sicherheit einen „Check-up Tag“ an. In dessen Rahmen wird die Praxis-IT mit Blick auf die gesetzlichen IT-Sicherheitsrichtlinien genau unter die Lupe genommen und abschließend ein Sicherheitskonzept erstellt.
Weitere Informationen und den Kontakt für ein unverbindliches Angebot finden Sie hier: www.fightcybercrime.de
Quelle: CGM