Branchenmeldungen 29.01.2020
Medizinstudium ist auch ohne Top-Abi möglich
Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht künftig auch Abiturienten, die am Numerus clausus scheitern würden, ein Medizinstudium. Der Gesundheitsausschuss des Landtags stimmte kürzlich einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. Er ebnete damit den Weg für die Verabschiedung des neuen Gesetzes in der Landtagssitzung Ende Januar. Dem Entwurf zufolge sollen künftig jährlich 32 der 400 Medizin-Studienplätze in Rostock und Greifswald an Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach erfolgreicher Ausbildung für zehn Jahre als Hausärzte in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein. Damit soll dem Mangel an Allgemeinmedizinern auf dem Lande entgegengewirkt und auch dort die medizinische Grundversorgung sichergestellt werden.
Quelle: dpa
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