Branchenmeldungen 17.02.2016
Mehr als GKV und PKV zahlt der Patient selbst
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Je GKV-Versicherten fließen im Jahr keine 200 Euro in die Zahnarztpraxis, insgesamt knapp 13 Milliarden Euro – ohne Zuzahlungen – von der PKV kommen etwas über vier Milliarden Euro und von den privaten Haushalten direkt fast sechs Milliarden.
Bedingt durch die hohe Dynamik bei Zahnersatzversicherungen haben sich die Leistungen der PKVen für Zahnarztpraxen in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Die anteiligen Ausgaben der PKV lagen für Zahnarztpraxen mit fast 15 Prozent von den Gesamtausgaben her beinahe doppelt so hoch (acht Prozent in der GKV). Bei der Zahnversorgung sind die privaten Haushalte heute nach der GKV der wichtigste „Kostenträger“. Knapp jeder vierte Euro (23,7 Prozent) ambulanter zahnärztlicher Honorare sowie zahntechnischer Leistungen wird dem Zahnarzt privat erstattet. Zu den Ursachen für diese privaten Kostenanteile – Stichwort „Zweiter Gesundheitsmarkt“ – zählen die Festzuschussregelungen bei Zahnersatz wie die Mehrkostenvereinbarungen in der Füllungstherapie und KFO-Vorschriften.
Die deutsche Zahnärzteschaft erbringt geschätzte 350 Mio. Einzelleistungen an PKV-Patienten, was einem Gesamthonorar von rund 3,5 Mrd. EUR entspricht. Der mit Abstand größte Anteil entfällt mit ca. 90 Prozent auf die Gebührenordnung für Zahnärzte, auf die GOÄ entfallen zehn Prozent. Innerhalb der GOZ stellen die konservierenden Leistungen mit geschätzten 1,3 Mrd. Euro (42 Prozent) den mit Abstand umsatzstärksten Bereich dar, gefolgt von prophylaktischen Leistungen (15 Prozent). Durch die Aufnahme der professionellen Zahnreinigung (PZR) entfallen allein auf diese Leistung geschätzt über 450 Mio. Euro Honorar. Es folgen prothetische Leistungen (zehn Prozent), Parodontologie (zehn Prozent) und Kieferorthopädie (fünf Prozent).
Die SDA-Füllungsleistungen (ca. 12 Prozent) finden sich unter den zehn umsatzstärksten Leistungen. Insgesamt entfallen über 50 Prozent des Honorars auf 14 Gebührenpositionen. Das persönliche Honorar (GOZ und GOÄ) wurde mit einem Multiplikator von 2,5 Prozent (ohne Zuschläge) und das medizinisch-technische Honorar mit einem Multiplikator von geschätzten 1,9 Prozent insgesamt gesteigert. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erwartet nun einen durchschnittlichen Rechnungsbetrag bei Privatpatienten von 330 Euro, wovon 75 Prozent auf zahnärztliche und 25 Prozent auf Laborleistungen entfallen.