Branchenmeldungen 26.04.2013
Mehr Patientenrechte bei Verletzung der Menschenwürde
Liegt eine Klage wegen Verletzung der
Menschenwürde vor, können betroffene Patientinnen und Patienten
während des Verfahrens neu als Partei auftreten. Mit diesem
Entscheid unterstreicht die Ärztekammer erneut, dass
Grenzverletzungen nicht vereinbar sind mit dem Arztberuf und
betroffene Patientinnen und Patienten bestmögliche Unterstützung
benötigen.
Ein respektvoller zwischenmenschlicher Umgang ist
vor allem auch in Situationen zentral, in denen eine Person Hilfe
sucht und eine andere aufgrund ihres Fachwissens diese zur Verfügung
stellt. Das gilt auch für die Medizin und
damit für die Beziehung zwischen Arzt und Patient. Anlässlich der kürzlichen Ärztekammer haben sich die 200 Delegierten unter dem Titel
«Verletzung der Menschenwürde in ärztlichen Behandlungen»
deutlich für eine Änderung der FMH-Standesordnung und damit für
mehr Rechte der betroffenen Patientinnen und Patienten ausgesprochen.
Neu können diese als Partei auftreten und erhalten damit
Gelegenheit, sich bereits während des Verfahrens einzubringen.
Mit ihrem jüngsten Entscheid bekräftigt
das höchste standespolitische Organ der Schweizer Ärzteschaft
erneut, dass die Einhaltung der Menschenwürde und damit das Wohl der
Patientinnen und Patienten oberstes Gebot ist. Die Ärztekammer hat
sich bereits im Dezember 2012 dafür ausgesprochen, dass die
ärztliche Standeskommission bei einer Klage wegen Verletzung der
Menschenwürde Patientinnen und Patienten in jedem Fall persönlich
anhört, auch wenn ein staatliches Verfahren in der gleichen
Angelegenheit läuft.
Erste Schritte einer stärkeren
Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und den kantonalen
Standeskommissionen sind bereits angelaufen. Um angehende Ärztinnen
und Ärzte frühzeitig um die Schwierigkeit des
Abhängigkeitsverhältnisses zu sensibilisieren, hat das
Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF
seinen Lernzielkatalog entsprechend erweitert.
Quelle:
Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH