Branchenmeldungen 08.05.2017

Nach Routine-OP: Gesicht bleibt gelähmt



Nach Routine-OP: Gesicht bleibt gelähmt

Foto: Microgen – stock.adobe.com

Nachdem eine Patientin aus England jahrelang beschwerdefrei war, häuften sich auf einmal die zahnmedizinischen Behandlungen bis hin zur Extraktion eines Zahnes. Die schwerwiegende Folge: eine irreparable Nervenschädigung.

2011 traten bei der Engländerin das erste Mal Zahnschmerzen auf, woraufhin ihr Zahnarzt, zu dem sie bereits jahrelang zu Kontrollterminen ging, Karies diagnostizierte. Infolgedessen erhielt sie mehrere Füllungen, die laut dem behandelnden Zahnarzt sogar mehrfach ersetzt werden mussten.

2014 klagte die junge Frau erneut über Zahnschmerzen und suchte einen Kollegen ihres Zahnarztes auf. Dieser verschrieb ihr zunächst Antibiotika, die aber nicht zur Schmerzlinderung beitrugen und eine Wurzelkanalbehandlung notwendig machte. Zunächst konnte die Patientin die Praxis beschwerdefrei verlassen, bis 2015 wieder Zahnschmerzen auftraten. Diesmal hieß es, dass der betreffende Zahn sogar entfernt werden müsse.

Doch nach der Extraktion kam es zu Spastiken des Kiefers sowie Taubheitsgefühlen in Lippen und Kinn, weshalb die Engländerin ins Krankenhaus ging. Hier offenbarte sich erst die jahrelange Fehlbehandlung ihrer Zahnärzte. Auf dem angefertigten Röntgenbild wurde sichtbar, dass sowohl ihre Nerven beschädigt wurden, immer noch Karies an einigen Zähnen vorhanden war und dass sich noch eine Wurzel ihres extrahierten Zahnes im Kiefer befand.

Die vergessene Wurzel wurden noch im Krankenhaus entfernt, doch das Taubheitsgefühl im Gesicht blieb. Zudem mussten die kariösen Stellen nachbehandelt und weitere Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt sowie ein weiterer Zahn entfernt werden.

In ihrer Not wandte sich die junge Frau an eine Anwaltskanzlei, die mittels Gutachten die falschen Behandlungen nachweisen konnte. Der Zahnarzt, zu dem jahrelang vollstes Vertrauen bestand, hatte es versäumt, an mehreren Stellen Karies ordnungsgemäß zu behandeln, setzte minderwertige Füllungen und führte die Extraktion inadäquat aus. Vor Gericht wurden der Patientin deshalb 20.000 Pfund Schmerzensgeld zugesprochen, die sie jetzt in weitere Nachbehandlungen investieren muss.

Quelle: liverpoolecho.co.uk

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