Branchenmeldungen 01.09.2026

Nebenwirkungen – Verdachtsfälle melden! MedSafetyWeek 2026

BZÄK – Zahnärztinnen und Zahnärzte können zum sicheren Gebrauch von Arzneimitteln und Medizinprodukten beitragen. Ihre Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen – insbesondere bei Analgetika, Antibiotika, Lokalanästhetika, Sedativa oder anderen in der Behandlung eingesetzten Arzneimitteln – helfen, Sicherheit bzw. Qualität bereits eingeführter Arzneimittel kontinuierlich zu überwachen.

Nebenwirkungen – Verdachtsfälle melden! MedSafetyWeek 2026

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Vom 2. bis 8. November findet die internationale #MedSafetyWeek 2026 unter dem Motto „Side effects – don’t ignore them, report them“ statt. Die BZÄK unterstützt die Kampagne und ruft die Praxen auf, Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen zu melden. Dies kann über die UAW-Meldebögen direkt aus den meisten PVS-Systemen heraus über KIM erfolgen. Gemeldet werden sollten alle Verdachtsfälle, unabhängig davon, ob die Nebenwirkung bereits bekannt ist oder ein ursächlicher Zusammenhang sicher bewiesen werden kann.

In Deutschland erfassen und bewerten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut entsprechende Meldungen. Die Meldungen der Zahnärzteschaft gehen an die Arzneimittelkommission Zahnärzte, die die Meldung weiterleitet und auf Wunsch eine Beratung anbietet.

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