Branchenmeldungen 28.01.2021
ÖZÄK erfreut über Ergebnis von Honorarverhandlungen
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Laut der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) wurde in Verhandlungen mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen der jährlich zu ermittelnde Honorarerhöhungsfaktor für zahnmedizinische Leistungen mit 1,65 Prozent für das Jahr 2021 festgelegt. Die ÖZÄK spricht in diesem Zusammenhang nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Inflationsrate als auch die von der Gewerkschaft verhandelten Lohnabschlüsse für Beamte, Metaller und Handelsangestellten unter diesem Wert liegen, von einem erfreulichen Verhandlungsergebnis.
In Österreich praktizierende Zahnärzt*innen erhalten die konkreten ab dem 1. Januar 2021 gültigen Tarife wie gewohnt durch die zuständigen Landeszahnärztekammern, nachdem die Krankenkassen bzw. die Landesstellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die jeweils anzuwendenden Patientenanteile errechnet und der ÖZÄK mitgeteilt haben.
Quelle: Österreichische Zahnärztekammer
Foto Teaserbild: fotodesign-jegg.de – stock.adobe.com