Branchenmeldungen 29.01.2015

Qualität – die neue Herausforderung



Qualität – die neue Herausforderung

Foto: © denisismagilov - Fotolia

Qualität, das ist unsere ureigenste zahnärztliche Aufgabe, tönt es aus allen Funktionärskreisen. Mag vieles daran richtig sein, aber auch sehr Großes geleistet werden, dennoch erhält die Diskussion besonders im GBA, Gemeinsamer Bundesausschuss der Kassen und Leistungsträger wie -erbringer, mit der Definition der Aufgaben des gerade neu geschaffenen „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG)“ neuen Zündstoff. So heißt es aus dem GBA heraus, es gehe künftig nicht allein mehr um die Ergebnisqualität, sondern um eine versorgungsgerechte Diagnose- und Behandlungsplanung. In neuen Kassenverträgen soll auch gelistet werden, wie „gerichtsfeste Kriterien zur Prüfung und Bewertung der Ergebnisqualität definiert werden können“.

Die Qualitätssicherung soll verstärkt zur finanziellen Steuerung der Versorgung genutzt werden. Die Krankenkassen fordern seit Jahrzehnten, jetzt wittern sie Erfolgschancen, die zahnärztliche Vergütung an der Qualität – wie auch immer definiert – festzumachen. Sinkende Honorare bei steigendem Anforderungsprofil, orientiert am medizinischen Fortschritt der Verfahren, Möglichkeiten und Materialien sind die Wunschvorstellung zur Qualitätsprüfkriterien-Definition.

Qualitätskontrolle erfordert zu ihrer Ausübung breite Dokumentationspflichten, aber führt auch zu einer Einbahn in der Versorgungsstruktur. Welche Rolle, bitte sehr, spielt die „Qualität des Patienten“? Hängen nicht die Behandlungsergebnisse zentral von seiner Mitarbeit in der notwendigen Prophylaxe bei bestimmten Leistungsbereichen – z.B. Implantologie, PA-Erhaltungstherapien etc. – ab? Führt dies nicht zu einer Defensiv-Zahnmedizin, am Ende zur „Schlappe“? Ist es nicht an der Zeit, mit einer Gegenstrategie aufzuwarten unter der Wahrnehmung der viel zitierten Verantwortung, „Qualität“ sei die ureigenste Aufgabe jedes Zahnarztes und seiner Berufsvertretung? Dazu gilt es, das, was man in Fortbildung und sonst zur Förderung der Qualität leistet, allein schon um in der Praxis Freude und Erfolg zu haben, in der Öffentlichkeit darzustellen und zu verdeutlichen.

Qualität im Umgang mit und in der Versorgung des Patienten ist die wesentlichste Grundlage des Ansehens und der Inanspruchnahme einer Praxis. Die immer wiederkehrenden Patienten, aber auch die Bewertungsportale im Gesundheitswesen mit ihren Einser-Noten für die Zahnärzteschaft, spiegeln die Verantwortung des Berufsstandes in seiner großen Mehrheit wider. Auch die Zahlen von Begehren nach Mängelrüge spiegeln dies wider. Von mehr als einer halben Million Patienten mit neuem Zahnersatz haben Krankenkassen und Patienten in nur 2.300 Behandlungsfällen eine Nachbegutachtung gewünscht. Wissenschaftliche Studien z.B. aus der Implantologie mit über 90-prozentigen Verweildauern der Versorgung über zehn Jahre untermauern diese Urteile.

Ein alter PR-Grundsatz heißt: „Tu Gutes und rede darüber“, in diesem Sinne alles Gute für 2015 und toi, toi, toi,

Ihr J. Pischel.

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