Branchenmeldungen 08.10.2014

Recycelte Prothese: Zahnarzt wehrt sich vor Gericht



Recycelte Prothese: Zahnarzt wehrt sich vor Gericht

Foto: © Michael Tieck - Fotolia.com/Nejron Photo – Shutterstock.com

Im Februar verurteilte das Amtsgericht in Düsseldorf einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro, weil er einer Patientin ihre alte Prothese als neu verkauft habe und dafür 4.000 Euro abrechnete. Der verurteilte Zahnarzt ging jetzt am Landgericht in Berufung und wehrt sich gegen die Vorwürfe des Betruges und der fahrlässigen Körperverletzung.

Als die Oberkieferprothese der betagten Patientin nach zwei Jahren zerbrach und sie sich beim Praxisnachfolger des Angeklagten in Behandlung begab, stellte dieser den angeblichen Betrug in „Aus Alt mach Neu-Manier“ fest. Der alte Praxisinhaber bestreitet jedoch vehement solch ein waghalsiges Vorgehen: „Sie war fast 20 Jahre Patientin bei mir – warum sollte ich so etwas machen?“, äußerte er sich bereits im Februar vor dem Richter, wie RPonline berichtete. Nur vorübergehend habe er ihr im Herbst 2010 das alte Gebiss eingesetzt, da drei Zähne extrahiert werden sollten, um die neue Prothese einzusetzen. Dazu fehlte aber die Bereitschaft der Patientin. So habe er die alte Prothese aufgearbeitet und erneut eingesetzt. Wie ein Rechnungsbetrag von 4.000 Euro zustande kam, erklärte der Angeklagte mit der Feststellung, dass bereits ein neuer Zahnersatz für ca. 3.200 Euro angefertigt worden sei, aber durch Praxisübergabe an den neuen Inhaber scheinbar nie eingesetzt wurde. Die Patientin müsse die neue Prothese nur aus der Praxis abholen.

Neben dem Betrug steht allerdings auch der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Raum: Laut Aussage der Patientin habe sie die zahnärztliche Empfehlung erhalten, die Oberkieferprothese nie herauszunehmen, was wiederum eine schwere Entzündung des Zahnfleisches nach sich zog. Auch gegen diese Aussage verwehrt sich der beschuldigte Zahnarzt. Wie sich dieser Fall vor Gericht entwickelt und wie die Richter schlussendlich entscheiden, lesen Sie demnächst hier auf ZWP online.

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