Branchenmeldungen 18.09.2024

#reingehört mit Dr. Tobias Witte über den Approbationsverlust

#reingehört mit Dr. Tobias Witte über den Approbationsverlust

Foto: Lepusinensis – stock.adobe.com

In der aktuellen Folge von #reingehört sprechen wir mit dem Rechtsexperten Dr. Tobias Witte über den Verlust der zahnärztlichen Approbation und beleuchten Ursachen, Verfahren und Präventionsmaßnahmen. Wer zahnärztlich behandelt, ohne über die Approbation zu verfügen, macht sich strafbar. Nicht umsonst haben Zahnärzte viele Jahre studiert, um die Approbation endlich zu bekommen. Im Umkehrschluss ist die Frage: Was muss eigentlich passieren, damit die Behörden die Approbation wieder einziehen? So viel vorweg: Es kann jeden treffen, denn niemand ist zum Beispiel davor gefeit, unverschuldet irgendwelchen Vorwürfen ausgesetzt zu werden. Dies ist leider die Realität. Ebenso kann es jedem passieren, dass ihm zeitweise die Kontrolle über das eigene Leben entgleitet und es zu berufsrelevanten Problemen kommt – bei denen es dann gilt, mit professioneller Hilfe sorgsam und konsequent das Schlimmste, nämlich den Wegfall der beruflichen Lebensgrundlage, zu vermeiden.


Die Approbation ist der Führerschein für die zahnärztliche berufliche Tätigkeit – sie ist die Grundlage, von der alles abhängt. Logisch, dass der Approbationsverlust in jedem Fall vermieden werden will. Einfach gesagt: Fallen die Voraussetzungen weg, so folgt der Entzug der Approbation. Die drei häufigsten Themen umfassen dabei die Berufswürdigkeit, die Berufs zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung. Dr. Tobias Witte

Dieser Artikel ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper