Branchenmeldungen 13.02.2013
Studium: 15.000 Abiturienten erhalten Ablehnungsbescheid
Heute erhalten wieder tausende Abiturienten von Hochschulstart (ehemals ZVS) die Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin. Die doppelten Abiturjahrgänge haben in diesem Jahr mit NRW und Hessen ihren Höhepunkt erreicht. Die Bewerberzahlen sind erneut angestiegen: NC und Wartezeit verschärfen sich nochmals. Bereits jetzt müssen Medizin-Studienplatzbewerber mit bis zu sieben Jahren Wartezeit rechnen.
"Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz einklagen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit bereits betreut hat: "Viele Abiturienten wissen nicht, dass dabei zumeist die Note keine Rolle spielt und man auch nicht auf die Unis der Hochschulstart-Bewerbung beschränkt ist."
Bei der Studienplatzklage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid geklagt, sondern unabhängig davon nachgewiesen, dass die Hochschulen noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen dann exklusiv an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. Für abgelehnte Studienplatzbewerber hat Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg daher einen wichtigen Rat: "Jedes Jahr warten viele Abiturienten noch zu lange auf die Ablehnungsbescheide im Auswahl- und Nachrückverfahren. Und dabei verpassen sie wertvolle Klage-Chancen."
Spätestens bis 01.03.2013 sollte die Studienplatzklage geplant werden, damit die frühen Fristen eingehalten werden. Diese Frist gilt auch für Studienplatz-Bewerber von ausländischen Hochschulen, die sich im Quereinstieg für ein höheres Semester Medizin einklagen möchten.
Quelle: Naumann zu Grünberg RA-GmbH, ots