Branchenmeldungen 17.01.2022

Test bestanden: Das elektronische Bonusheft kann kommen

Test bestanden: Das elektronische Bonusheft kann kommen

Foto: stock.adobe.com – contadora1999

Ende November wurde unter Aufsicht der gematik das erste elektronische Zahnbonusheft aus der Praxisverwaltungssoftware „DSWin“ an eine elektronische Patientenakte fehlerfrei übermittelt.

Mit der nächsten Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) soll das elektronische Zahnbonusheft (kurz: e- Zahnbonusheft) kommen. Die Vorbereitungen laufen: Am 26. November 2021 wurde das erste e- Zahnbonusheft innerhalb der Telematik-Infrastruktur an eine elektronische Patientenakte übermittelt. Bei dem Testlauf unter Aufsicht der gematik wurde das sogenannte Medizinische Informationsobjekt (kurz: MIO) volldigital aus der Praxisverwaltungssoftware „DS-Win“ mittels eines TI-Konnektors an ein Aktensystem für Krankenkassen (Hersteller jeweils: RISE GmbH) übertragen, empfangen und in der Patientenakte fehlerfrei abgelegt. Mit dem erfolgreichen Testlauf zum e- Zahnbonusheft konnte der Softwarehersteller Dampsoft die hohe Funktionalität seiner TI-Lösung belegen. Das e-Zahnbonusheft stellt einen weiteren Meilenstein für die Digitalisierung der zahnärztlichen Versorgung dar und hat darüber hinaus eine unmittelbar positive Auswirkung auf die Patientenversorgung.

Was bedeutet das e-Zahnbonusheft für die Digitalisierung der zahnärztlichen Versorgung?

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz gibt Patient:innen ab dem 01.01.2022 zahlreiche erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung der elektronischen Patientenakte. Diese haben einen Anspruch darauf, dass Leistungserbringer Informationen in die ePA eintragen. Hierzu gehört ab 2022 auch das elektronische Zahnbonusheft. Für die Patienten ist die Nutzung der ePA und folglich des e-Zahnbonusheftes freiwillig.

Mit dem e-Zahnbonusheft in der ePA wird die Versorgung patientenfreundlicher, weil Patient:innen ihr Bonusheft quasi nicht mehr vergessen oder verlieren können, sondern es stets digital in der ePA verfügbar ist. Unmittelbar nach der Behandlung kann der Eintrag in die ePA durch die Zahnarztpraxis vorgenommen werden. Unnötige Ersatzbescheinigungen oder zeitaufwändige Nacheintragungen werden vermieden. Bei einem Zahnarztwechsel oder Umzug kann auch der neue Zahnarzt mit Einwilligung des Versicherten auf das e-Zahnbonusheft zugreifen und dieses fortführen. Ein digitales zahnärztliches Bonusheft kann Mehraufwand sowohl für den Versicherten als auch für die Zahnarztpraxis reduzieren.

Mehr erfahren: www.dampsoft.de

Quelle: Dampsoft

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