Branchenmeldungen 04.08.2021

Übergewicht: Zahnarzt verweigert Behandlung



Übergewicht: Zahnarzt verweigert Behandlung

Foto: koldunova_anna – stock.adobe.com

Ein Mann wurde in Mühlacker (Enzkreis) beim Zahnarzt abgewiesen, da er mit 175 Kilogramm zu schwer für den Behandlungsstuhl sei. Betreffender Zahnarzt ist damit im Recht, erntete jedoch reichlich Kritik.

Mit Zahnschmerzen in die Praxis kommen und sie mit ebendiesen Schmerzen wieder verlassen – keine Idealvorstellung eines Praxisbesuchs, für Behandler und Patient. Dieses Szenario musste jedoch ein Mann aus dem Enzkreis kürzlich erleben, denn dieser war mit seinem Gewicht von 175 Kilogramm einfach zu schwer für einen klassischen Behandlungsstuhl. Beim Betreten der Räumlichkeiten erklärte der Praxisinhaber dem darüber wenig erfreuten Patienten, was es mit seiner Entscheidung auf sich hatte. Verständnis hatte dieser dafür laut Berichterstattung der lokalen Medien wenig, sondern fühlte sich einmal mehr wegen seines Übergewichts von seinem Umfeld ausgegrenzt und diskriminiert.

Zahnarzt im Recht

Die Richtlinien von Bundes- sowie Landeszahnärztekammer geben dem Zahnarzt Recht, denn dieser ist verpflichtet, sich bezüglich den Gewichtsgrenzen seiner Behandlungseinheit an die Angaben des Herstellers zu halten, anderenfalls mache er sich strafbar – Unfall- und Verletzungsgefahr besteht. Auch ein Totalausfall der Einheit kann eine Folge der Gewichtsüberlastung sein. Die durchschnittliche Maximalgrenze liege laut Quelle bei rund 135 Kilogramm.

Nach seinen Erläuterungen händigte der Zahnarzt aus dem Enzkreis dem Mann die Telefonnummer eines Kollegen für „XXL-Patienten“ mit dem Hinweis aus, dass dieser die entsprechende Praxisausstattung habe. Doch der Patient fühlte sich durch diese Hilfestellung erneut diskriminiert und beklagte in verschiedenen Medien die langen Wege, die Randgruppen, zu denen er sich zählt, zurückzulegen hätten. Es bleibt dem Patienten folglich zu wünschen, dass er bald eine adäquate Behandlungsoption für seine Beschwerden findet.

Quelle: hersfelder-zeitung.de

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