Branchenmeldungen 25.07.2018

Universität Wien verschärft Zulassung für das Doktorat



Universität Wien verschärft Zulassung für das Doktorat

Foto: LovePhy – stock.adobe.com

Die Universität Wien zählt zu viele Doktoranden, denen es scheinbar an Ernsthaftigkeit fehlt. Deshalb wurden die Zulassungsbestimmungen für das Doktoratsstudium angepasst. Diese gelten seit dem 2. Juli 2018.

Demnach müssen Doktoratsanwärter folgende Bedingungen erfüllen: Unverändert bleibt die Voraussetzung eines abgeschlossenen facheinschlägigen Masterstudiums. Darüber hinaus müssen Bewerber ihren akademischen Lebenslauf, eine Beschreibung des Dissertationsvorhabens und ein Motivationsschreiben sowie die Bereitschaftserklärung eines Mentors vorlegen. Letztgenanntes ist jedoch kein K.-o.-Kriterium. Hat sich noch kein Betreuer gefunden, werden alternativ Interviews mit dem Bewerber durchgeführt, wie die Universität Wien in ihrem Blog erklärt.

Mit Verschärfung der Zulassungsbestimmungen erhofft sich die Universität, die Zahl der passiven Doktoranden zu reduzieren. Derzeit arbeiten von 8.000 offiziell immatrikulierten Doktoranden weniger als die Hälfte tatsächlich an ihrer Dissertation.

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