Branchenmeldungen 07.11.2017
Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs absolut zwingend
E-Mail-Kriminalität ist eine ernst zu nehmende Bedrohung. Mit geeigneten, für jedermann verfügbaren Programmen können Unbefugte E-Mails ohne viele Umstände abfangen, lesen, kopieren und manipulieren. Eine E-Mail entspricht nicht einem verschlossenen Brief. Vielmehr ist sie vergleichbar mit einer Postkarte.
Niemand käme auf die Idee, vertrauliche Informationen mit einer Postkarte zu übermitteln. Doch der Versand von sensiblen Daten und Informationen mit unverschlüsselten E-Mails ist in vielen Unternehmen immer noch gang und gäbe. Für Akteure im Gesundheitswesen kann der unbedachte Umgang mit E-Mails fatale Folgen haben. Denn das eidg. Datenschutzgesetz (DSG) schreibt zwingend vor, dass patientenbezogene Informationen und Daten im Gesundheitswesen nur mit verschlüsselten E-Mails verschickt werden dürfen. Der unverschlüsselte Versand von E-Mails mit Patientendaten und Attachements wie Befunden, Überweisungsdokumenten, Röntgenbildern usw. ist also strafbar.
Zahnarztpraxen tun gut daran, sich vorzusehen. Für die Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs (Secure E-Mail) gibt es verschiedene Anbieter und Lösungen. Im schweizerischen Gesundheitswesen hat sich das Netzwerk HIN erfolgreich etabliert. HIN gewährleistet einen sicheren, datenschutzkonformen E-Mail-Verkehr.
Exklusivangebot für Mitglieder der SSO
Auch die Standesorganisation SSO stellt sich hinter HIN. Gemeinsam mit dem HIN Netzwerk bietet sie exklusiv für die Mitglieder des Verbandes eine kostengünstige Lösung für die geschützte E-Mail-Kommunikation an. Das HIN SSO Abo für Zahnärztinnen und Zahnärzte kostet einschliesslich HIN Identität und Support CHF 150.- pro Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Anschlussgebühr von CHF 60.-.
Die Zahnärztekasse AG hat sich der HIN Plattform angeschlossen und empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden dringend, den E-Mail-Verkehr ebenfalls zu schützen. Dabei steht ihnen die Wahl des Anbieters selbstverständlich frei. Entscheidend ist, dass die Anwendung den gesetzlichen Vorschriften für die Verschlüsselung standhält.
Mehr Informationen gibt es hier.
Quelle: Zahnärztekasse AG