Branchenmeldungen 08.05.2014

Vorsicht: Spam-Anrufe in Zahnarztpraxen

Vorsicht: Spam-Anrufe in Zahnarztpraxen

Foto: © scusi - Fotolia.com

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern weist in ihrem aktuellen Newsletter darauf hin, dass zahlreiche Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe aktuell sogenannte Spam-Anrufe erhalten.

Die Anrufe beziehen sich dabei mehr oder weniger eindeutig auf „den Google-Eintrag“ der Praxis. Eine Firma erkundigt sich (bewusst suggestiv) danach, ob der Google-Eintrag auch in Zukunft beibehalten werden solle und eine hohe Platzierung innerhalb der Suchergebnisse gewünscht sei. Zugleich wird der Eindruck erweckt, mit der betreffenden Firma bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung. Wer nun unbedacht zu verstehen gibt, auch zukünftig über Google präsent sein zu wollen, wird darauf hingewiesen, dass die bislang kostenlos in Anspruch genommene Leistung nunmehr kostenpflichtig sei. Die Kosten beliefen sich auf ca. 500 Euro pro Jahr. Unklar bleibt dabei, ob die kostenpflichtige Leistung in einer Suchmaschinenoptimierung besteht oder ob stattdessen bzw. zusätzlich ein Vertragsangebot für eine kostenpflichtige Eintragung auf einer Internetseite unterbreitet wird.

Signalisiert die Praxis, den Google-Eintrag beibehalten zu wollen, erfolgt unmittelbar im Anschluss ein zweites Telefonat, das aufgezeichnet wird und in dem der Wille zum Vertragsschluss nochmals abgefragt und somit dokumentiert wird.

An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Ein kostenpflichtiger Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden und eine unbedachte Erklärung daher mit nicht unbeträchtlichen Folgekosten verbunden sein. Es spricht einiges dafür, dass die Anrufe gerade darauf angelegt sind, durch die Art der Gesprächsführung vorschnelle Äußerungen zu provozieren. Lassen Sie sich die angebotene Leistung immer genau erklären und beauftragen Sie diese nur, wenn sie von Ihnen tatsächlich gewünscht ist. Dies gilt umso mehr, als dem Zahnarzt hier kein Widerrufsrecht zusteht, da der Vertragsschluss im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht und er insoweit als Unternehmer auftritt. (aus einer Information der ZÄK Westfalen-Lippe)

Quelle: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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