Branchenmeldungen 28.03.2013

Was sich zum 1. April für die Bürger ändert

Was sich zum 1. April für die Bürger ändert

Foto: © markus_marb; Fotolia.com

Ab 1. April ist eine "aufsuchende zahnärztliche Betreuung" für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität möglich. Die Zahnbehandlung wird für diese damit leichter zugänglich.

Personen, für die der Besuch beim Zahnarzt bisher durch körperliche Einschränkungen mit großem logistischen Aufwand verbunden war, können ab 1. April nun den Zahnarzt zu sich kommen lassen. Die zusätzliche zahnärztliche Vergütung für diese Betreuung wird von der Krankenkasse getragen. Der dafür benötigte finanzielle Aufwand wird auf 20 Millionen Euro pro Jahr angelegt.

Für Steuerzahler ergibt sich aus dem neuen Grundfreibetrag der Lohnsteuer ein klarer Vorteil. Dieser wird von bisher 8004 Euro auf 8130 Euro angehoben. Damit ergeben sich je nach Steuerklasse monatliche Entlastungen von 1,67 Euro bis 4,80 Euro. Im April fällt diese Entlastung für die Monate Januar bis April an, und ist damit ein üppiger Auftakt.

Autofahrer müssen noch höhere Strafen fürs Parken in Kauf nehmen. Wenn die Parkzeit bis zu 30 Minuten überschritten wird sind nun 10 Euro statt 5 Euro fällig. Bei einer Stunde Überschreitung fallen 15 Euro an, bei 2 Stunden 20 Euro, darüber hinaus muss der Parksünder 30 Euro berappen.

Auch für Radfahrer ergeben sich richtungsweisende Änderungen. Beim verkehrten Einfahren in eine Einbahnstraße  muss der Radler  20 bis 35 Euro zahlen. Bei Nichtbenutzen oder falschem Einfahren in einen Radweg fallen 20 Euro an. Fahrradfahren ohne Licht wird nun auch mit 20 Euro bestraft.

Auch Autofahrer, die Radfahrern durch Falschparken den Radweg blockieren, müssen nun mit 20 Euro Bußgeld rechnen.

Positive Änderungen gibt es aber auch. Durch das Aufstellen von Schildern für Inlineskater und Rollschuhfahrer auf Rad- und Fußwegen, sowie Durchfahrtsschilder für Radfahrer am Ende von Sackgassen, werden die Verkehrsverhältnisse deutlicher gekennzeichnet.

Ab April ist die Staatsanwaltschaft Kempten mit der Verfolgung von Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz beauftragt. Dafür gab es bisher keinen zentralen Gerichtsstand. Dieser richtete sich bisher nach dem Wohnsitz des Soldaten.

Quelle: dpa

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