Branchenmeldungen 23.07.2018

Weiterbildungskosten können Steuerlast senken

Weiterbildungskosten können Steuerlast senken

Foto: methaphum – stock.adobe.com

Ob Sprachkurse oder IT-Kurse: Fortbildungen für Arbeitnehmer gibt es viele. Dient die Weiterbildung der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, beteiligt sich auch das Finanzamt an den Kosten, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Die Ausgaben können als Werbungskosten die Steuerlast mindern.

Voraussetzung für den steuerlichen Vorteil: Es muss ein Zusammenhang zum Beruf vorhanden sein. Fehlt die Berufsbezogenheit, werden die Ausgaben als Kosten der Lebensführung steuerlich nicht berücksichtigt. Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass die Weiterbildung beruflichen Erfordernissen dient. Der Steuerpflichtige muss seine Teilnahme am Unterricht nachweisen.

Quelle: dpa

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper