Branchenmeldungen 06.04.2018

Von e-Learning bis Seminar: Zahnärztliche Fortbildungen 2018

Von e-Learning bis Seminar: Zahnärztliche Fortbildungen 2018

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Wissen erlangen und Wissen pflegen sind zwei verschiedene Schuhe, wobei vor allem Letzteres eine bleibende Grundbereitschaft voraussetzt. Dabei ist ein stetiger Wissenszuwachs nicht nur ein Gewinn für den persönlichen Horizont, sondern auch im Kontext vielerlei Berufe ein verpflichtendes Muss. So auch bei den Vertragszahnärzten. Sowohl im Berufsrecht als auch im So­zialgesetzbuch ist die Fortbildungspflicht fixiert und muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden.

Als Vertragszahnarzt ist der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für die Aufrechterhaltung der vertragszahnärztlichen Zulassung zwingend notwendig. Wird diese Pflicht vernachlässigt, hat dies spürbare Kon­sequenzen für den praktizierenden Zahnarzt.

Wenn der Pflicht nicht nachgekommen wird

Die Fortbildung, so erfasst es die BZÄK, dient der Festigung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Sie ist in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer und den Berufsordnungen der (Landes-)Zahnärztekammern berufsrechtlich vorgeschrieben und dabei ein wesentliches und entscheidendes Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin.1

Gehen Zahnmediziner in ihrer Rolle als Vertragszahnärzte ihrer Fortbildungspflicht nicht nach, ergeben sich zwei mögliche Szenarien: In einem ersten Schritt kürzt die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) den gesetzlichen Vorgaben entsprechend (§ 95d, SGB V) den Vergütungsanspruch des Zahnarztes für die ersten vier Quartale, die dem Ablauf der Fünfjahresspanne folgen, um zehn Prozent. Ab dem fünften Quartal erhöht sich die Kürzung sogar noch auf 25 Prozent. Wurden Fortbildungen besucht, jedoch die Nachweise nicht erbracht, ist es möglich, diese innerhalb von zwei Jahren nachzureichen. Zu beachten ist hierbei, dass trotz Nachweis die Honorarkürzung bis zum Ende des Quartals der Vorlage bestehen bleibt. Erfolgt innerhalb der zwei Jahre kein Fortbildungsnachweis, auch kein nachgereichter, tritt dann, im zweiten Schritt, das Unabwendbare ein: Der unverzügliche Entzug der Zulassung.2 An dieser Stelle sei noch ein weiterer und sich womöglich nicht sofort erschließender Punkt erwähnt, der zur Kenntnis genommen werden sollte: Findet ein Vertragszahnarzt, der seiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen ist, bei einem anderen Vertragszahnarzt eine Neuanstellung, so wird die neue Praxis in die Pflichtverletzung mit eingeschlossen und erfährt ebenso Honorarkürzungen durch die KZV.

Somit gilt: Wer sich auf dem Gebiet der Zahn­medizin fortbildet, bleibt damit nicht nur den klinischen Herausforderungen des Praxis- und Behandlungsalltags gewachsen, sondern schafft immer wieder die Grundlage dafür, auch weiterhin erfolgreich der Berufsausübung nachgehen zu können.

Fortbildung versus Weiterbildung

Die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung werden oft gleichbedeutend verwendet, obwohl sie genau genommen zwei unterschied­liche Arten weiterführender Qualifizierungen beschreiben. Bei einer Fortbildung geht es in erster Linie um den Erhalt (und letztlich auch um die Anpassung an aktuelle Standards) der für die kompetente Berufsausübung notwen­digen Fachkenntnisse und Fertigkeiten. Denn im Rahmen seiner Berufsausübung ist der Zahnarzt allein für die Qualität seiner Leistungen verantwortlich und muss sich dahingehend um die Qualitätssicherung nachweislich bemühen.3 Anders als die Fortbildung dient – im zahnmedizinischen Kontext – die Weiterbildung dem Erwerb besonderer beruflicher Kenntnisse in speziellen Fachgebieten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.4 Dabei ist eine solche Qualifizierung bundesweit in den Teilgebieten Oralchirurgie, Kieferorthopädie, Parodontologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie Öffentliches Gesundheitswesen möglich. Die einer Weiterbildung zugrunde liegende Ordnung variiert je nach Landeszahnärztekammer, wobei die BZÄK wiederum Muster-Weiterbildungsordnungen für die genannten Fachrichtungen vorgibt und diese auf ihrer Website zur Verfügung stellt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, zu klären, welche Maßnahmen nicht als Fortbildung gelten: Eine rein produktbezogene Informationsveranstaltung eines Herstellers oder Dentaldepots gilt nicht als fachliche Fortbildung. Dies trifft auch für Veranstal­tungen zu, die allgemeine, nicht fachliche Themen betreffen.

Fortbildungspunkte

Jeder Vertragszahnarzt muss innerhalb eines Zeitfensters von fünf Jahren mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen.5 Dabei geben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in ihren gemeinsam aufgestellten Leitsätzen genau vor, welche Kriterien der Fortbildung erfüllt sein müssen, um die entsprechenden Punkte zu erhalten. Diese Leitsätze sind sowohl für die Fortbildungsveranstalter wie auch Teilnehmer bindend. Zum Beispiel können Teilnehmer einer Fortbildung, die auch zugleich als Referenten agieren, für ihre Referententätigkeit zwei zusätzliche Punkte erhalten. Für das Selbststudium durch Fachliteratur können bis zu zehn Punkte pro Jahr erlangt werden. Und auch im Ausland absolvierte Fortbildungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK, DGZMK und KZBV entsprechen, mit Punkten bewertet. Hier gilt es als Teilnehmer selbst einen Nachweis über die Art der Fortbildung zu führen, der dies plausibel darlegt.

Damit gilt: Die Punktewertigkeit der Fortbildung richtet sich ausschließlich nach den genannten Institutionen. Der Nachweis über die Fortbildung kann durch Zertifikate der regionalen Zahnärztekammern erbracht werden. Werden andere Zertifikate herangezogen, müssen diese den Kriterien entsprechen, die die genannten Einrichtungen aufgestellt haben.

ECTS: European Credit Transfer System

Das ECTS ist ein Credit-System, das die Trans­parenz studentischer Leistungen und die internationale Mobilität von Studierenden erleichtern soll. Das System dient somit dazu, Stu­dienleistungen innerhalb Europas vergleichbar zu machen und gegenseitig anzuerkennen.7 Die BZÄK verweist, zusammen mit DGZMK und der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), in ihren Anmerkungen zu modularen Systemen der postgradualen Fort- und Weiterbildung darauf, dass sich auch deutsche Strukturen der Fort- und Weiterbildung dem ECTS zum Teil angeschlossen haben.8

Wer bietet Fort- bzw. Weiterbildungen welcher Art an?

Fort- und Weiterbildungen im zahnmedizinischen Sektor werden von zahlreichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Bundesverbänden und Arbeitsgemeinschaften, Landeszahnärztekammern, Universitäten, Akademien, Verlagen, Firmen, privaten Instituten bzw. privaten Universitäten angeboten.

Dabei gibt es wiederum verschiedene Fortbildungsformate, von den klassischen Präsenzveranstaltungen über Online-Events bis hin zu E-Learning-Plattformen.

Im Überblick stellt sich die Bandbreite wie folgt dar:

  • Zahnärztliche Weiterbildung: Facharztausbildung
  • Postgraduale universitäre Fortbildung: Bachelor of Science/Master of Science
  • Curricula (anerkannte Lehrprogramme)
  • Kongresse, Seminare, Workshops
  • Spezialisten(kurse) und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Online-Fortbildungen, Webinare und Multi-­Channel-Streaming.
  • Fachzahnarztausbildung

In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich in derzeit fünf Teilgebieten zum Fach(zahn)-­arzt ausbilden zu lassen: in den Fachrichtungen Kie­ferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie für den Bereich Öffentliches Gesundheitswesen.

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Die fachspezifische Weiterbildung zum Kiefer­orthopäden dauert, laut der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopäde e.V. (DGKFO), drei Jahre und endet mit einem Fachgespräch. Die einzelnen Anforderungen und Regularien der Ausbildung unterliegen den zuständigen Landeszahnärztekammern. In den meisten Kammerbereichen ist mindestens ein Jahr der kieferortho­pädischen Fortbildung an einer ermächtigten Universitätsklinik zu absolvieren. Zu den ermächtigten Universitätsstandorten zählen Berlin (Charité), Dresden, Erlangen, Frankfurt am Main, Leipzig, Marburg, Münster, Regensburg und Homburg/Saar.9

Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Die Fachzahnarztausbildung zum Oralchirurgen dauert vier Jahre. Davon ist ein Jahr in einer allgemeinzahnärztlichen Einrichtung zu ab­solvieren. Während dieser Zeit ist ein bestimmter Operationskatalog abzuarbeiten und mit der Anmeldung zur Fachzahnarztprüfung einzureichen.10 Mindestens ein Jahr der Weiter­bildung ist an einer ermächtigten Universi­tätsklinik abzuleisten. Listen von weiterbil­dungs­ermächtigten Kliniken können bei den Landeszahnärztekammern abgerufen werden. Die verbleibenden zwei Jahre können bei einem niedergelassenen Fachzahnarzt für Oral­chi­rurgie oder einem Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschi­rurgie mit Weiterbil­dungs­ermäch­tigung abgeleistet werden.

Fachzahnarzt für Parodontologie

Die Fachzahnarztausbildung im Bereich Paro­dontologie geht über drei Jahre und ist derzeit ausschließlich im Raum Westfalen-Lippe und damit an der Universitätsklinik Münster möglich. Der angehende Fachzahnarzt muss anhand eines Operationskatalogs nachweisen, in seiner Ausbildungszeit alle parodontolo­gischen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.11

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Als Bindeglied zwischen Medizin und der Zahnmedizin nimmt die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie eine besondere Stellung ein. Dieser Facharzt setzt ein Doppelstudium der Human- und Zahnmedizin voraus. Nach erfolgreichem Abschluss beider Studiengänge schließt sich die fachärztliche Ausbildung an. Beim Doppelstudium der Zahn- und Humanmedizin können nur wenige Semester dieser sehr ähnlichen Stu­diengänge eingespart werden. Auch ein paralleles Studieren ist praktisch nur in der Vorklinik möglich. Dem Studium schließt sich eine fünfjährige Weiterbildungszeit an, von der mindestens drei Jahre im Sta­tionsdienst abgeleistet werden müssen. Die Weiterbildungszeit ist bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer abzuleisten. Auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden können zudem 24 Monate im ambulanten Bereich, bis zu zwölf Monate im Bereich der Chirurgie und/oder in Anästhesiologie, Hals-Nasen-­Ohren-Heilkunde und/oder Neurochirurgie.12

Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen

Die Spezialisierung zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen wird in der Regel unternommen, um ein breit gefächertes Auf­gabenfeld in Bezug auf vielerlei Aspekte der Zahngesundheit in Behörden und Verwaltungen zu übernehmen. Damit vermittelt die Weiterbildung neben fundiertem Fachwissen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, auch und im Besonderen, Kenntnisse auf den Gebieten der Sozialmedien, klinischen Organisation und Management. Die Weiterbildung befähigt den zukünftigen Fachzahnarzt, Problemfelder und Zusammenhänge der Zahngesundheit zu erfassen und zu analysieren, in öffentlichen Diskursen zu thematisieren und Lösungsansätze zu entwerfen, die die Gesundheit der ganzen Bevölkerung ebenso wie einzelner Gruppierungen verbessert und bestmöglich fördert. Die Dauer der fachspezifischen Weiterbildung beträgt mindestens drei Jahre. Die genaue Dauer, Voraussetzungen und Inhalte unterliegen den Landeszahnärztekammern. Die BZÄK gibt, ebenso wie für alle anderen Facharzt-Weiterbildungen, eine Musterordnung vor.13

Bachelor of Science/Master of Science

Die mögliche Einführung von konsekutiven Studienmodellen (Bachelor als Grundstudium, gefolgt von einem darauf aufbauenden Master) im zahnmedizinischen Bereich wurde bisher und wird nach wie vor durchaus kritisch beäugt und dezidiert von BZÄK, DGZMK und VHZMK abgelehnt. In der Zahnmedizin, so die Stellungnahme, „sollen Master-Studiengänge ausschließlich postgradual und nicht konsekutiv durchgeführt werden. Mit einem Umfang von sechs Semestern sind keine berufsfähigen Studienabschlüsse (Bachelor) mit therapeutischer Ausrichtung denkbar“.14 Und auch die bundesweit geführte Debatte um die Einführung eines „Zahnarzt light“ steht hier beispielhaft für die Bedenken hinsichtlich Kompetenz, Qualitäts­sicherung und Patienteninteressen.15

Trotz dieser Haltung geht der offensichtliche Trend, gerade im Kontext europäischer und internationaler Bildungsstrukturen, hin zu be­rufs­quali­fizierenden Abschlüssen dieser Art. Bachelor-Studiengänge der Zahnmedizin werden derzeit nur im Ausland, wie zum Beispiel in der Schweiz, angeboten. Ausnahme stellt der Bachelor (B.Sc.) zum/zur Dentalhygieniker/-in dar, durch den die Assistenztätigkeit eine akademische Aufwertung erfährt. Am Standort Köln (praxisHochschule Köln) kann man in sechs bzw. sieben Semestern (dual) den Bachelor zum/zur Dentalhygieniker/-in absolvieren.16

Im Bereich der Masterstudiengänge und damit auf postgradualer universitärer Ebene können Studierende derzeit zwischen zwölf Studiengängen bundesweit wählen, in Vollzeit oder berufs­begleitend (hier reicht die Zeitspanne von vier Semestern bis zu drei Jahren). Die Abschlüsse können in den Fachrichtungen Endodontologie, Implantologie, International Master of Applied Scientific Dental Education and Research (iMasder), Kinderzahnheilkunde, Laser in Dentistry, Lingual Orthodontics, Oral Implantology, Orale Medizin und Alterszahnheilkunde, Parodonto­logie und Implantattherapie sowie Wissens­entwicklung und Qualitätsförderung – Integrated Practice in Dentistry erlangt werden.17 Zudem gibt es eine Reihe an MasterOnline-Studiengängen, die Online- und Präsenzphasen kombinieren.18

Curricula

Ein Curriculum bezeichnet eine fachspezifische Veranstaltungsserie, die sich aus mehreren Wochenendkursen zusammensetzt. Dabei liegt in der Regel die Gesamtdauer eines Curriculums, je nach Anbieter und Themenfeld variierend, zwischen 6 und 18 Monaten.19 Nach erfolgreichem Bestehen eines Curriculums erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Zertifizierung. Die BZÄK erachtet Curricula als strukturierte und zertifizierte Fortbildungen, die in einer logischen Themenabfolge mit einem didaktisch sinnvollen Aufbau strukturiert sein müssen.20 Die genauen Fortbildungsinhalte, einschließlich zu verwendender theoretischer wie praktischer Curricula-Bausteine, müssen veranstalterseitig mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und den Zahnärztekammern abgestimmt sein. Teilnehmer von Curricula müssen die folgenden Grundanforderungen erfüllen, um ein Fortbildungszertifikat zu erhalten: zahnärztliche Approbation, strukturierte Fortbildung in einem zeitlichen Orientierungsrahmen, Kombination aus theoretischer und praktischer Ausbildung und (natürlich) eine erfolgreiche Teilnahme.21 Curricula werden u. a. von Zahnärztekammern, kammereigenen Fortbildungsinstituten und wissenschaftlichen Fachgesellschaften angeboten.

Kongresse, Seminare und Workshops

Präsenzveranstaltungen wie Kongresse, Seminare und Workshops im zahnmedizinischen Sektor stellen die traditionelle Form der Fort- und Weiterbildung dar und führen Veranstalter, Referenten und Teilnehmer in solcher Weise zusammen, dass neben den Vorträgen zu Schwerpunktthemen der lebendige Austausch der Versammelten im Vordergrund steht. Kongresse, Seminare und Workshops bieten somit die einmalige Möglichkeit zum Netzwerken, zu unmittelbaren Fachdiskursen und gleichzeitigem CME-Punkte-Erwerb.

Spezialisten(kurse) und Tätigkeitsschwerpunkte

Der Titel „Spezialist“ ist kein geschützter Begriff in der (Zahn-)Medizin und bedarf für die Verwendung keinerlei Fortbildungs- bzw. Kenntnisnachweise. Für die Titelbenutzung genügt somit allein die Selbsteinschätzung.22 Gleichzeitig bieten jedoch ausgewählte Fachgesellschaften die Möglichkeit einer Spezialistenausbildung, die durchaus einer Fachzahnarzt-Weiterbildung ähnelt. So offeriert z. B. die DGParo, in klarer Abgrenzung zur Begrifflichkeit des Spezialisten außerhalb der Fachgesellschaft, die Qualifizierung „DGParo-Spezialist für Parodon­tologie®“. Zudem kann der Titel „Spezialistenstatus Zahnarzt mit Zusatzqualifikationen“ in den Fächern Endodontologie, Zahnerhaltung sowie Kinder- und Jugendzahnheilkunde erworben werden. Das ist ein Angebot der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhalt (DGZ), in Kooperation mit DGZMK und DGK.

Auch bei dem Begriff des „Tätigkeitsschwerpunktes“ handelt es sich um keinen geschützten Titel, der allein durch das Absolvieren einer Weiter­bildung erlangt werden kann. Doch einer reinen Selbstzuschreibung sind berufs- und wett­bewerbsrechtliche Grenzen gesetzt. So muss, je nach Landeszahnärztekammer fest­gesetzt, in der Regel über mehrere Jahre eine große Zahl an Behandlungsfällen (mindestens 30 Prozent der Praxistätigkeit) im entsprechenden Fachgebiet nachgewiesen werden. Tätigkeitsschwerpunkte reichen von Oralchirurgie und Endodontologie über Narkosebehandlung und Funktionsdiagnostik zu Ästhetischer Zahnheilkunde und Laserzahnmedizin.23

Online-Fortbildungen, Webinare, Multi-Channel-Streaming

Das Spektrum der internetbasierten Angebote zur Fortbildung ist groß, wächst rasant und entspricht dabei der modernen Nachfrage nach ortsunabhängigen Formaten des Wissens­erwerbs. In der Regel ist die Registrierung, Teilnahme und Zertifizierung an CME-Online-­Fortbildungen kostenlos und die Zertifikate verschiedenster Anbieter, wie zum Beispiel ZWP online, werden von den Zahnärztekammern anerkannt. Während Webinare als Seminare zu allen Fachrichtungen der Zahnmedizin über das Internet (World Wide Web) gehalten werden, überträgt das neue Multi-Channel-Streaming als Fortbildungskonzept für die Implantologie Live-Operationen von ausgewiesenen Competence Centern, die via verschiedenster Social Media-Kanäle (YouTube, Facebook) verfolgt werden können. Mit dem neuen Live­streaming-Projekt der OEMUS MEDIA AG wird man zum unmittelbaren Zuschauer im OP-Saal und kann so, fast nebenbei, CME-Punkte sammeln.

Dieser Beitrag ist im ZWP spezial 4/2018 erschienen.

Eine ausführliche Literaturliste steht hier zum Download bereit.

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