Branchenmeldungen 17.08.2016

Wie viel darf ein Zahnarzt werben?



Wie viel darf ein Zahnarzt werben?

Foto: © Thorsten – fotolia.com

Laut der Werberichtlinien für zahnärztliche Berufe ist es Zahnärzten und Co. verboten, Eigenwerbung zu betreiben. Wo aber eine normale Praxisbeschilderung aufhört und wettbewerbsfördernde Maßnahmen anfangen, damit musste sich jetzt der Oberste Gerichtshof auseinandersetzen.

Ein Zahnarzt im österreichischen Eggelsberg weist laut Entscheidung des OGH zu massiv auf seine Praxis in einem Mehrzweckgebäude hin. Sowohl an der Außenfassade als auch im Gebäude sind über einen Quadratmeter große Plakate mit großem Slogan „Schöner lächeln – besser leben“, Name des Ordinationsinhabers, Leistungsumfang, Öffnungszeiten und einem symbolischen Zahn angebracht. Der OGH befand dies nicht nur als normale Beschilderung und somit lediglich als Hinweis für bestehende Patienten, um die Praxis zu finden, sondern vor allem als Eigenwerbung, die auf neue Kundschaft abzielt und somit laut Werberichtlinien für zahnärztliche Berufe verboten ist. Der Zahnarzt muss die Schilder nun entfernen.

Den genauen Urteilsspruch gibt es hier

Quelle: ris.bka.gv.at 

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