Branchenmeldungen 09.05.2014

ZÄK Westfalen-Lippe nimmt erstmalig Fachsprachenprüfung ab

Seit Jahresbeginn ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) zuständig für die Überprüfung der Sprachkenntnisse von ausländischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die im Kammerbereich ihrem erlernten Beruf nachgehen wollen. Im Rahmen der Prüfung wird neben der mündlichen auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit überprüft. Die einstündige Prüfung ist unterteilt in die Simulation eines Patientengespräches, das ärztliche Fachgespräch sowie die Erstellung eines schriftlichen Befundberichtes.

Aus diesem Anlass richtete die ZÄKWL eine Überprüfungskommission zur Ermittlung von Sprachkenntnissen ein, die am Dienstag die erste Fachsprachenprüfung für Westfalen-Lippe abnahm. Die Bezirksregierungen hatten drei Anwärter für die Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeiten aus Polen und Rumänien angemeldet.

Hintergrund: Die zahnärztliche Approbation kann in Deutschland nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller über die „für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt". So steht es in § 2 Abs. 1 Nr. 5 Zahnheilkundegesetz.

„Zahnärzte müssen ihre Patienten verstehen und sich so fließend verständigen können, dass sie in der Lage sind, sorgfältig die Anamnese zu erheben. Darüber hinaus müssen sie ihre Patienten sowie deren Angehörige über erhobene Befunde und eine festgestellte Erkrankung aufklären. Selbstverständlich ist es ebenso erforderlich die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs unmissverständlich darzustellen und Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können“, betonte Dr. Martina Lösser, Mitglied des Vorstandes der ZÄKWL und der Prüfungskommission. Die Ergebnisse der Sprachprüfung werden den Antragstellern über die Approbationsbehörde mitgeteilt.

Quelle: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

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