Branchenmeldungen 03.04.2017

Zahnärztekammer klagt gegen Werbung ausländischer Zahnärzte



Zahnärztekammer klagt gegen Werbung ausländischer Zahnärzte

Foto: © nmann77 – fotolia.com

Weil ein ungarischer Zahnarzt österreichweit für seine Behandlungen warb, klagte die Österreichische Zahnärztekammer. Das Gericht gab der Kammer nur teilweise recht, denn das Werben um Patienten in einem anderen Land ist nicht verboten, es kommt aber auf die Art und Weise an.

Der beklagte Zahnarzt warb exzessiv in österreichischen Printmedien für seine Behandlungen in Ungarn. Dazu nannte er nicht nur seine Preise, sondern versuchte auch mit exklusiven Zusatzleistungen, wie einem kostenlosen Taxiservice von der Unterkunft zur Ordination, Patienten zu locken.

Die Zahnärztekammer sah in den Werbeformen des ungarischen Zahnarztes einen Verstoß gegen die österreichischen Werberichtlinien für Zahnärzte. Dem gab die erste Instanz diesbezüglich recht, dass ein Zahnarzt in Österreich nur einmal pro Quartal in einem Printmedium inserieren darf. Die zweite Instanz, die sich ebenfalls mit dem Fall auseinandersetzen musste, bemängelte im Anschluss die Nennung der Preise in den Werbeanzeigen. Denn auch dies ist laut Werberichtlinien nicht gestattet.

Der angeklagte Zahnarzt muss sich an die Werberichtlinien, die für österreichische Zahnärzte gelten, halten, auch wenn er in Ungarn praktiziert. Dass er allerdings Zusatzleistungen, wie kostenfreie Taxifahrten und Unterkünfte anpreist, widerspreche nicht den Richtlinien und ist laut Gericht zulässig.

Quelle: diepresse.com

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