Branchenmeldungen 24.11.2016
Zahnarzt wegen Betrugs in Höhe von 900.000 Euro vor Gericht
UPDATE
Eine Privatärztliche Verrechnungsstelle zahlt für teure Zahn-Behandlungen, die es nie gab. Es wird von einem Schaden über 900 000 Euro ausgegangen. Ein Zahnarzt steht nun vor Gericht.
Ein Berliner Zahnarzt steht nach einer Betrugsserie mit einem mutmaßlichen Schaden von mehr als 900 000 Euro vor dem Landgericht. Der 51-Jährige soll bei einer Privatärztlichen Verrechnungsstelle nicht erbrachte Leistungen geltend gemacht haben. Mitangeklagt ist ein 40-jähriger Firmeninhaber. Er soll angebliche Patienten für die Taten angeworben oder Personalien missbräuchlich weitergegeben haben. Mit Aussagen der Angeklagten sei zu rechnen, hieß es nach dem ersten Prozesstag am Dienstag.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Zahnarzt gewerbsmäßigen Betrug in 33 Fällen in der Zeit von März 2012 bis Juni 2013 zur Last. Der 51-Jährige habe fingierte Rechnungen von im Einzelfall bis zu 48 000 Euro für zahnmedizinische und zahntechnische Privatleistungen eingereicht. Die Verrechnungsstelle habe ihm die Beträge überwiesen. Der Arzt und sein mutmaßlicher Komplize hätten dafür gesorgt, dass die angeblichen Patienten Ratenvereinbarungen mit der Verrechnungsstelle abschlossen. Zur Verschleierung seien Konten eröffnet und für die Zahlung einer ersten Rate „angefüttert“ worden.
Die beiden Angeklagten wurden vor sechs Monaten festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Zu einem Schwindel zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen sei es nicht gekommen, sagte der Staatsanwalt am Rande des Prozesses. Das mutmaßlich erschwindelte Geld sei weg. Gegen einige angebliche Patienten, die in den Betrug verstrickt gewesen seien, werde noch ermittelt. „Aber zum Teil wussten die Patienten nicht, dass ihre Daten benutzt wurden.“
Der Zahnarzt hatte sich Angaben zufolge im Laufe des Verfahrens geständig geäußert. Weil am ersten Prozesstag ein Sachverständiger fehlte, soll es voraussichtlich am 30. November zu Aussagen der Angeklagten kommen. Der Staatsanwalt erklärte, bei Geständnissen sollten nach seiner Vorstellung Strafen im Bereich von dreieinhalb bis vier Jahren Gefängnis verhängt werden.
Quelle: dpa