Branchenmeldungen 18.03.2016
Versicherte haben zu hohe Krankenversicherungsprämien bezahlt
Zwischen 1996 und 2013 haben die Versicherten einiger Kantone im Vergleich zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenversicherungsprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht wird bis 2017 teilweise ausgeglichen. 2016 werden die Krankenversicherer in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE insgesamt 188 Millionen Franken auszahlen. Diese Summe setzt sich aus zwei Beträgen zusammen: Der Bund leistet 2016 einen Beitrag von 88,7 Millionen Franken, der in Form einer „Prämienrückerstattung“ an die Versicherten ausgegeben wird. Die Versicherten mit Wohnsitz in den Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu tiefe Prämien bezahlt wurden, finanzieren zusammen die restlichen 99,3 Millionen Franken; dazu wird bei ihnen im laufenden Jahr ein monatlicher Prämienzuschlag erhoben.
Die Prämienkorrektur im Detail
Zwischen 1996 und 2013 sind in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen entstanden. In gewissen Gliedstaaten war das Verhältnis der Prämien zu den Kosten tiefer als in anderen Kantonen. Im März 2014 hat das Parlament einen Teilausgleich dieser Ungleichgewichte im Umfang von insgesamt 800 Millionen Franken beschlossen. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finanziert, in denen zu geringe Prämien bezahlt wurde.
Die Versicherten jener Kantone, die zu wenig Prämien entrichtet haben, bezahlen ihren Anteil am Prämienausgleich mit einem Prämienzuschlag während höchstens drei Jahren. Betroffen sind die 13 Kantone BE, LU, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, SG, VS und JU. Der Prämienzuschlag kann je nach Kanton unterschiedlich sein, übersteigt aber den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben nicht. Der Zuschlag wird vom Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr festgelegt und beträgt 2016 für alle Kantone CHF 48, mit Ausnahme der Kantone LU (CHF 18) sowie SG und VS, welche 2016 keinen Zuschlag mehr zahlen müssen, da sie ihren Fehlbetrag bereits 2015 ausgeglichen hatten. Die Krankenkassen weisen diesen Zuschlag auf der ordentlichen Prämienrechnung gesondert aus. 2017 wird kein Prämienzuschlag mehr erhoben, da mit den Prämienzuschlägen für 2015 und 2016 der von den Versicherten zu leistende Beitrag von maximal 266 Millionen Franken erreicht ist.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit