Abrechnung 19.08.2024
DZR Blaue Ecke: Wie wird die GOZ 4138 berechnet?
Die GOZ 4138 beschreibt die Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefekts einschließlich der Fixierung der Membran. Diese Leistung wird pro Zahn oder pro Implantat abgerechnet. Die Membran dient dazu, den Knochendefekt zu stabilisieren und zu schützen, um eine optimale Heilung und Regeneration des Knochens zu ermöglichen.
Im Leistungstext wird nicht unterschieden um welche Art es sich bei der Membran handelt. Es kann also eine resorbierbare, nicht-resorbierbare oder um eine flüssige Barrieremembran zum Einsatz kommen.
Was sollte bei der GOZ 4138 beachtet werden?
Die Gebührenposition ist mit 220 Punkten bewertet. Bei einem Steigerungsfaktor von 2,3 ergibt sich ein Betrag von 28,46 €. Dabei ist es wichtig, den betriebswirtschaftlichen Blickwinkel zu berücksichtigen. Ein eventueller Mehraufwand kann gemäß § 5 Abs. 2 GOZ sowie § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ausgeglichen werden. Neben den Gebühren für die zahnärztliche Leistung können auch Materialkosten für die Membran abgerechnet werden.
Für eine korrekte Abrechnung ist eine detaillierte Dokumentation der Behandlung erforderlich. Diese sollte folgende Punkte umfassen:
- Diagnose und Indikation für die Verwendung der Membran
- Beschreibung des Knochendefekts und der durchgeführten Maßnahmen
- Verwendetes Material und Fixierungsmethode
- Dauer und Schwierigkeit der Behandlung
Die GOZ 4138 bietet eine klare Richtlinie für die Abrechnung der Verwendung einer Membran zur Behandlung von Knochendefekten. Durch die flexible Handhabung des Steigerungsfaktors und die Möglichkeit, Materialkosten gesondert abzurechnen, können Zahnärzte die Vergütung an den individuellen Aufwand und die Komplexität der Behandlung anpassen. Eine sorgfältige Dokumentation der Behandlung ist essenziell, um eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung zu gewährleisten.
Quelle: Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH