Abrechnung 13.10.2025
OP-Zuschläge und/oder OP-Set? Clever durchdacht kann mehr Umsatz bedeuten
Um diese Kosten zu decken, hat der Verordnungsgeber sowohl in der GOZ als auch in der GOÄ die Berechnung von OP-Zuschlägen vorgesehen. Damit in der Praxis kein Geld verschenkt wird, müssen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Honorierungssystemen (GOZ und GOÄ) erkannt und berücksichtigt werden.
Die Systematik der OP-Zuschläge in GOZ und GOÄ
Die Zuordnung der Zuschläge erfolgt nach der jeweiligen Punktzahl der chirurgischen Hauptleistung und ist auch bei kleineren Operationen (z. B. bei der GOZ-Nr. 3020 – Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes) berechnungsfähig. In der DAISY sind die abrechnungsfähigen Zuschläge den entsprechenden GOZ- bzw. GOÄ-Nummern zugeordnet.

Mit dem DAISY-MaterialkostenRechner® alle berechnungsfähigen Materialien kalkulieren, natürlich auch das OP-Set!
Knifflig wird es, wenn in einer Sitzung eine zuschlagsberechtigte Leistung aus der GOZ und der GOÄ erbracht wurde. Hier gilt, dass nur ein Zuschlag, also der höchstbewertete aus der GOZ oder der GOÄ berechnet werden kann.
In welchen Fällen ist ein OP-Set berechnungsfähig?
Für die GOZ gilt: Die Aufbereitung von Operationsmaterialien und -geräten sowie der Verbrauch von Einmalmaterialien ist gemäß Allgemeiner Bestimmungen Teil L Leistungsbestandteil der GOZ-OP-Zuschläge. Im Klartext: Neben den GOZ-Zuschlägen 0500 ff. darf ein OP-Set nicht zusätzlich berechnet werden.
Für die GOÄ gilt: Der § 10 Abs. 1 und 2 GOÄ definiert, welche Materialien (z. B. OP-Abdecktücher oder Nahtmaterial – mehr dazu finden Sie auf Ihrer DAISY) mit der Hauptleistung abgegolten sind und welche zusätzlich berechnet werden können – und zwar für jede chirurgische Leistung, unabhängig davon, ob ein GOÄ-OP-Zuschlag anfällt oder nicht.
Fazit
Zuschlagsberechtigte Leistung aus der GOZ + GOZ-Zuschlag (z. B. GOZ-Nr. 9100 + 0530):
- Keine Berechnung der Kosten für ein OP-Set
Zuschlagsberechtigte Leistung aus der GOÄ + GOÄ-Zuschlag (z. B. GOÄ-Nr. Ä2382 + Ä443):
- Berechnung der Kosten für ein OP-Set möglich
Zuschlagsberechtigte Leistungen aus GOZ und GOÄ:
- Entweder GOÄ-Zuschlag ansetzen und Kosten des OP-Sets berechnen, oder
- GOZ-Zuschlag ansetzen und mit Honorarvereinbarung (§ 2 Abs. 1 und 2 GOZ) steigern
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