Abrechnung 11.08.2025

DZR Blaue Ecke: die korrekte Abrechnung der GOZ 0010

DZR – GOZ 0010: Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefunds sowie Aufzeichnung des Befunds wird im Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Faktor abgerechnet.

DZR Blaue Ecke: die korrekte Abrechnung der GOZ 0010

Foto: DZR

  • GKV Niveau (FU 2 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat) liegt bei dem 5,65-fachen Faktor!

Die GOZ 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefunds sowie Aufzeichnung des Befunds wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 2,6-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen (FU 2 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat), muss mit dem 5,65-fachen Faktor abgerechnet werden.

Der Kariesrisikotest ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 24,62 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark                                         BEMA Punktwert: 1,3633 €

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